Meine Reise
Abreise

Frankreich Country flag

Transit via

USA / Vereinigte Staaten (MIA)

Nationalitäten

Griechenland

Schnellübersicht für Ihre Reise

icon
Einreisegenehmigung für ein Reiseziel erforderlich
!
Reiseziel: country flag USA / Vereinigte Staaten (Transit)
icon
Reisepass für alle Reiseziele erforderlich
!
icon
Kein Visum erforderlich
icon
Keine Pflichtimpfungen erforderlich
icon
Keine Reisekrankenversicherung erforderlich
Die Übersicht dient als erster Anhaltspunkt. Bitte nehmen Sie zusätzlich die entsprechenden Details zur Kenntnis. Je nach Art der Geschäftsreise können abweichende Regelungen gelten. Sollten Sie mehr als einen Transit haben, der in einem hier nicht aufgeführten Land stattfindet, recherchieren Sie bitte die Bestimmungen für den nicht aufgeführten Transit eigenständig.

Ihr Reiseverlauf

Transit via: USA / Vereinigte Staaten (MIA) Geändert

Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

Erforderliche Formulare und Dokumente alert icon

!

Visum erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

!

Einreisegenehmigung erforderlich für Transit: Ja

Für den Transit durch die USA ist eine Registrierung über das Electronic System for Travel Authorisation (ESTA) erforderlich.
Achtung: Reisende, die nach dem 01.03.2011 einen der folgenden Staaten besucht haben, sind vom Visa Waiver Program / der ESTA-Registrierung ausgeschlossen: Nordkorea, Iran, Irak, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien, Jemen. Betroffene Personen müssen für die Vereinigten Staaten ein Visum bei der entsprechenden Auslandsvertretung beantragen. Dies gilt auch für Reisen nach Kuba nach dem 12.01.2021.

Electronic System for Travel Authorization (ESTA)

!

Reisepass erforderlich für Transit: Ja

Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Es muss sich um einen biometrischen Reisepass handeln.
Personen auf der Durchreise sollten beachten, dass das Zielland ggf. eine andere Mindestrestgültigkeit der Reisedokumente fordert, als der Transitflughafen.

Sao Paulo, Brasilien Geändert

Einreise aus: Frankreich

Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Geld

Reiseziel:
Sao Paulo, Brasilien Country image

Einreiseinformationen

Einreisedokumente Ausreichend Hinweise
Reisepass ausreichend Ja

Ein Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Vorläufiger Reisepass ausreichend Ja

Ein vorläufiger Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der vorläufige Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Vorläufiger Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein vorläufiger Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Alle Einträge öffnen

Einreisemodalitäten

!

Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet. 

Zusätzliche Informationen zur Einreise

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise

!

Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.

Sofern eine Reisedauer von 90 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.
Für die visafreie Einreise muss neben einem gültigen Rückflugticket auch der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel sowie bei Unterbringung in einer Privatwohnung ein notarielles Einladungsschreiben vorgelegt werden.
Die abgebildeten Informationen in Bezug auf die Notwendigkeit eines Business-/Geschäftsreise-Visums beziehen sich auf folgende Reisezwecke: Kunden- oder Lieferantenbesuche, Besprechungen, Forschungsreisen, Verhandlungen, Besuche von Messen und Ausstellungen, Teilnahme an fachlichen Tagungen oder Seminaren. Für darüberhinausgehende Aktivitäten können abweichende Regelungen gelten, die über einen spezialisierten Visumsdienstleister oder die zuständige Auslandsvertretung erfragt werden können.

!

Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Wichtige Anmerkungen zu Ausweisdokumenten

Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren.

Aufenthaltsverlängerung

Für Aufenthalte, die über die genehmigte Dauer hinaus gehen, muss die entsprechende Erlaubnis bei der Bundespolizei beantragt werden. Der Gesamtaufenthalt darf jedoch 180 Tage pro Jahr nicht überschreiten.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung

Lokale und ausländische Währung dürfen unbegrenzt eingeführt werden. Übersteigt der Gegenwert 10.000 BRL, so muss dieser bei Einreise deklariert werden.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Die Einfuhr von Nahrungsmitteln und Drogen sowie die Wiedereinfuhr alkoholischer Getränke aus Brasilien ist strengstens verboten. Pflanzen und Tiere können nur unter strengen Auflagen eingeführt werden. 
Die Einfuhr von Waffen bedarf einer vorab ausgestellten Genehmigung des brasilianischen Verteidigungsminsiteriums.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/ verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Listen möglicherweise verbotener Substanzen sind über die Webseite des International Narcotics Control Board oder die jeweiligen lokalen Behörden abrufbar. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Länderbestimmungen für Reisende, die Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen mit sich führen

Zusatzinformationen

Detaillierte Informationen zu  Einfuhrbestimmungen finden sich auf dieser Website.

Brasilianisches Wirtschaftsministerium

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Hinweise für Doppelstaatler

Hinweise für Doppelstaatler

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass das Zielland unter Umständen keine Mehrfachstaatsbürgerschaften anerkennt. Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland ist daher nicht gewährleistet, d.h. die Botschaft des anderen Landes kann in Notfällen (u.a. Inhaftierung) womöglich nur begrenzt oder gar keinen Schutz bieten. Zudem können Reisende aufgrund nationaler Bestimmungen zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet werden.

Gesundheitsbestimmungen

Impfungen

!

Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

!

Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A
Gelbfieber

!

Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Denguefieber (v.a. Mückenstiche)
Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
Tollwut (v.a. Verletzungen durch infizierte Tiere)
Malariaprophylaxe

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.

Reisekrankenversicherung

!

Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten

Landes- und Fremdwährung

Lokale und ausländische Währung dürfen unbegrenzt ausgeführt werden. Übersteigt der Gegenwert 10.000 BRL, so muss dieser bei Ausreise deklariert werden.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Es sind keine besonderen Restriktionen im Hinblick auf ausfuhrbeschränkte oder verbotene Waren bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.

Informationen zu Minderjährigen

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige.

Über das Zielgebiet

Polizei Rettungswagen Feuerwehr
190
Phone icon
192
Phone icon
193
Phone icon

Gut zu wissen

Hauptstadt

Brasília

Sprachen

Portugiesisch

Währung

Real (BRL)

Telefonvorwahl

+55

Trinkgelder

Restaurants und Bars: Trinkgelder (10%) sind in den meisten Rechnungen mit eingeschlossen, allerdings nicht verpflichtend. Rechnungen werden meist mit Karte bezahlt, Trinkgelder in bar sind daher unüblich.
Hotels: Ein kleines Trinkgeld für das Personal (umgerechnet ca. 1 bis 2 US-Dollar) sind üblich.
Taxis: Bei Taxis mit Taxameter wird der Endbetrag auf die nächste gerade Zahl aufgerundet, u.a. um Kleingeldverkehr zu vermeiden.
Tourguides: Trinkgelder auf Stadtrundfahrten oder Bootstouren sind üblich.

Ansprechpartner vor Ort

Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

EmbassyPages

Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten haben bei fehlender eigener diplomatischer Vertretung im Zielland die Möglichkeit, konsularische Betreuung in der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates einzuholen.

Botschaften und Auslandsvertretungen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die allerdings je nach Land und spezifischer Situation variieren können.

Wichtige Aufgaben von Botschaften und Konsulaten:

Schutz und Unterstützung der Staatsangehörigen: Sie bieten Hilfe bei Notfällen, wie verlorenen Pässen, Unfällen oder Naturkatastrophen. Auch in Fällen von Verhaftung oder Inhaftierung im Ausland kann die Botschaft Unterstützung anbieten.
Visa und Einreiseinformationen: Botschaften sind oft für die Ausstellung von Visa zuständig und bieten Informationen über Einreisebestimmungen, die sich je nach Ziel- und Herkunftsland unterscheiden können.
Reisedokumente: Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses kann die Botschaft Ersatzdokumente ausstellen, die es Reisenden ermöglichen, nach Hause zurückzukehren.
Notfallhilfe: In Krisensituationen (wie z.B. politischen Unruhen oder Naturkatastrophen) bieten Botschaften und Konsulate Evakuierungshilfe und Sicherheitshinweise.
Bürgerdienst: Botschaften bieten Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Dokumenten, die Registrierung von Geburten im Ausland oder die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten.

Was Botschaften und Konsulate nicht leisten können:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung: Botschaften können keine Rechtsberatung anbieten oder Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. Sie können jedoch Listen von lokalen Anwälten bereitstellen.
Finanzielle Unterstützung: In der Regel können Botschaften keine finanziellen Hilfen gewähren oder Reise- und Unterkunftskosten übernehmen, es sei denn, es handelt sich um sehr spezielle Notfälle.
Einmischung in die Justiz eines Gastlandes: Botschaften können nicht in die Gerichtsbarkeit des Gastlandes eingreifen oder deren Entscheidungen beeinflussen.
Hilfe für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland kann in diesem Fall oft nicht gewährleistet werden, d.h. in Notfällen (u.a. Inhaftierung) können Botschaften oder Auslandsvertretungen womöglich nur begrenzt oder gar keine Hilfestellung bieten.
Erteilung von Arbeitsgenehmigungen: Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsgenehmigungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Botschaften, sondern wird durch die Behörden des Gastlandes geregelt.

Praktische Tipps für Reisende:

Kontaktdaten der Botschaft: Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Botschaft Ihres Heimatlandes im Reiseland, bevor Sie abreisen. Diese Informationen können im Notfall sehr wertvoll sein.
Kopien wichtiger Dokumente: Machen Sie Kopien Ihres Reisepasses, Visums und anderer wichtiger Dokumente. Bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Informiert reisen: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Gastland und beachten Sie Reisewarnungen und -hinweise. Nutzen Sie dafür Krisenfrühwarnsysteme erfahrener Dienstleister wie A3M Global Monitoring.

Verkehr

Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Innerhalb von bewohnten Vierteln gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Auf Straßen, die zu Schnellstraßen führen, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Tempolimit Schnellstraße

Auf Schnellstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen mit nur jeweils einer Spur beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung 100 km/h.

Promillegrenze

Im Land gilt eine Promillegrenze von 0,0.

Zusatzinformationen

In Brasilien gilt Rechtsverkehr.

Geld Geändert

!

Bargeldauszahlung mit Kreditkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit herkömmlichen Kreditkarten Geld abheben.

!

Bargeldauszahlung mit Bank-/Debitkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit einer ausländischen Bank-/Debitkarte Geld abheben.

!

Kreditkartenzahlung: Ja

Zahlungen mit herkömmlichen Kreditkarten werden vielerorts akzeptiert.

Mobile Zahlungsarten Geändert

Auch mobile Zahlungsmethoden werden im täglichen Gebrauch immer häufiger genutzt. Internationale Anbieter sind zum Beispiel Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder PayPal.

Zusatzinformationen

Beim Gebrauch von Kreditkarten in Geschäften oder an Geldautomaten können Kartendaten über manipulierte Lesegeräte (Skimming) abgegriffen werden. Für den Fall des Kartenverlustes oder Diebstahls, sowie bei vermuteten Betrugs- oder Missbrauchsfällen sollten Reisende die Kontaktdaten ihrer Bank mit sich führen (Servicenummer, App/Online-Zugriff), um schnellstmöglich Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Kartensperrungen, einleiten zu können.

Reisenden wird geraten, vor anstehenden Auslandsreisen ihr Geldinstitut zu kontaktieren, um sich über mögliche Einschränkungen bei der Bezahlung/Bargeldabhebung sowie alternative Geldversorgungsmöglichkeiten im Zielland zu informieren.

Kreditkarten von American Express werden außerhalb der USA oft nur selten oder gar nicht akzeptiert.

Strafrechtliche Besonderheiten

Strafrechtliche Besonderheiten

Ein Ausweisdokument ist stets mitzuführen. Sollten Reisende bei Kontrollen kein gültiges Ausweisdokument vorweisen können, sind Strafen möglich.
Von Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen in Badekleidung an brasilianischen Stränden ist abzusehen. Das Fotografieren dieser Personengruppen hat in der Vergangenheit zu behördlichen Maßnahmen geführt.
Das Rauchen von Zigaretten ist an öffentlichen Orten verboten und strafbar. Reisende werden angehalten, ausgewiesene Bereiche aufzusuchen, in denen kein Rauchverbot besteht.
Seit Mai 2024 sind elektronische Zigaretten und andere Vaping-Geräte sowie deren Zubehör in Brasilien verboten.
Beim Baden und Sonnen im öffentlichen Raum gilt ein strenges Nacktheitsverbot. Dies betrifft im Speziellen bei Frauen das Entblößen des Oberkörpers, und im Allgemeinen bei beiden Geschlechtern die Sichtbarkeit des Intimbereichs. Zuwiderhandlungen sind strafbar.
Auch das Wechseln der Kleidung am Strand oder an anderen öffentlichen Orten kann geahndet werden.
Das Sammeln sowie die Schädigung von geschützten Tier- und Pflanzenarten ist streng verboten und wird entsprechend geahndet.

Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetze (u.a. Drogenbesitz/-Handel/-Konsum) sind strafbar und werden zum Teil sehr streng geahndet. Es ist mit langjährigen Haftstrafen zu rechnen.

Der Besuch indigener Schutzgebiete ohne Genehmigung ist illegal.
Der Besitz von Waffen ist strafbar und/oder nur mit Genehmigung erlaubt.

Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.

Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle: