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Deutschland (MUC) Country flag

Nationalitäten

Deutschland

Schnellübersicht für Ihre Reise

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Einreisegenehmigung erforderlich
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Reisepass erforderlich
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Kinderreisepass nicht ausreichend
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Kein Visum erforderlich
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Keine Pflichtimpfungen erforderlich
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Keine Reisekrankenversicherung erforderlich
Die Übersicht dient als erster Anhaltspunkt. Bitte nehmen Sie zusätzlich die entsprechenden Details zur Kenntnis.

Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise
  • Strafrechtliche Besonderheiten

Reiseziel:
USA / Vereinigte Staaten (JFK) Country image

Einreiseinformationen

Einreisedokumente Ausreichend Hinweise
Reisepass ausreichend Ja

Ein Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Ein biometrischer Reisepass ist für die visumsfreie Einreise erforderlich.

Vorläufiger Reisepass ausreichend Ja

Ein vorläufiger Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der vorläufige Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Vorläufiger Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein vorläufiger Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Kinderreisepass ausreichend ! Nein

Ein Kinderreisepass ist nicht ausreichend für die Einreise.

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Einreisemodalitäten

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Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet. 

Zusätzliche Informationen zur Einreise

Bei Ankunft werden biometrische Daten (u.a. Fingerabdrücke, Fotos) des Reisenden erfasst.

Reisende, die sich vor ihrem USA-Besuch in Kuba aufgehalten haben, müssen über ihre Reiseroute,- Aktivitäten und - Kontakte genau Buch führen. Die entsprechenden Belege sind für bis zu fünf Jahre nach dem Kuba-Aufenthalt aufzubewahren und den amerikanischen Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise Geändert alert icon

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Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.

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Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Ja

Für die Einreise in die USA auf dem Luft- oder Seeweg (auch Kreuzfahrten) ist eine Registrierung über das Electronic System for Travel Authorisation (ESTA) erforderlich. Nach Informationen vom 04.01.2023 wird für die Einreise auf dem Landweg keine ESTA-Registrierung verlangt.

ESTA-Gebühren

Electronic System for Travel Authorisation (ESTA)

Mit einem erteilten ESTA dürfen Reisende über einen Zeitraum von 2 Jahren beliebig häufig in die USA reisen, vorausgesetzt, dass ihr Reisepass weiterhin gültig ist und keine Angabe, die im ESTA enthalten ist, sich geändert hat.
Die Genehmigung kann auch über das Mobilgerät beantragt werden:

Mobile Electronic System for Travel Authorization (ESTA) - iOS

Mobile Electronic System for Travel Authorization (ESTA) - Android

Achtung: Reisende, die nach dem 01.03.2011 einen der folgenden Staaten besucht haben, sind vom Visa Waiver Program / der ESTA-Registrierung ausgeschlossen: Nordkorea, Iran, Irak, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien, Jemen. Betroffene Personen müssen für die Vereinigten Staaten ein Visum bei der entsprechenden Auslandsvertretung beantragen. Dies gilt auch für Reisende, die sich am oder nach dem 12.01.2021 in Kuba aufgehalten haben (einschließlich Transit).
Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.

Wichtige Anmerkungen zu Ausweisdokumenten Geändert

Achtung: Die visafreie Einreise in die USA kann nur mit biometrischen Reisedokumenten erfolgen. Reisende mit vorläufigem Reisepass oder Kinderreisepass können nicht am ESTA-Verfahren teilnehmen und benötigen ein Visum. Dies gilt nicht bei Reisepässen für Kinder, die nach dem 01.01.2024 ausgestellt wurden. Sie gelten als biometrischer Reisepass.
Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren.

Aufenthaltsverlängerung

Reisende, die im Rahmen des Visa Waiver Program (d.h. mit ESTA) eingereist sind, können ihren Aufenthalt in den Vereinigten Staaten nicht verlängern.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung

Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich. Beträge über 10.000 USD sind jedoch meldepflichtig.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Die Einfuhr von Pflanzen, Fleisch- und Molkereiprodukten sowie Fisch ist untersagt. Weiterhin verboten ist die Einfuhr von Betäubungsmitteln, Marihuana, gefährlichen Drogen, Absinth (und alle anderen Spirituosen, die Artemisia absinthium enthalten).
Wildtiere, Fische und deren Erzeugnisse unterliegen Beschränkungen. Aus Wildtieren hergestellte Artikel wie Kleidung (z. B. Leopardenfellmäntel, Krokodilschuhe usw.), Geldbörsen, Schnitzereien usw. sind verboten.
Für die Einfuhr von Waffen und Munition benötigt man eine Einfuhrgenehmigung vom Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives (ATF).
Gold: Die Einfuhr von Goldmünzen oder kleinen, nicht kommerziellen Goldmengen muss bei der Ankunft angemeldet werden.
Ausländische Staatsangehörige dürfen alle sechs Monate Geschenke im Wert von maximal 100 USD zollfrei einführen, wenn ihr Aufenthalt in den USA nicht weniger als 72 Stunden beträgt.
Mengen von mehr als einem US-Quart alkoholischer Getränke pro Person, die in bestimmte Bundesstaaten eingeführt werden, unterliegen den örtlichen Steuern. Weitere Informationen erhalten Sie beim Distilled Spirits Council of the USA.
Alkoholische Getränke und Zigaretten können nicht in den Freibetrag von 100 USD für Geschenke einbezogen werden. Wenn Sie die Geschenkbefreiung von 100 USD nicht in Anspruch nehmen können, dürfen Sie Artikel bis zu einem Wert von 50 USD einführen, einschließlich maximal 100 Zigarren oder 3 Pfund Tabak. Tabak. Die Freigrenze von 50 USD kann nicht für Mitglieder einer Familie kombiniert werden.
In die USA zurückkehrende Einwohner können im Ausland erworbene Artikel im Wert von bis zu 800 USD zollfrei einführen, wenn sie sich mindestens 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und ihre Zollbefreiung in den vorangegangenen 30 Tagen nicht in Anspruch genommen haben (siehe 3. unten - "Wenn kein Anspruch besteht").
Für Einreisen direkt aus Amerikanisch-Samoa, Guam oder den US-Jungferninseln: Zollbefreiung von max. USD 1600,- (wovon max. USD 800,- anderswo als auf diesen Inseln erworben werden können).
Mitglieder einer Familie, die in einem Haushalt leben und gemeinsam in die USA zurückkehren, können die erworbenen Artikel für die Anwendung des Pauschalzollsatzes zusammenfassen. Zum Beispiel würde eine vierköpfige Familie ihre Artikel zu einem Gesamtwert von USD 3.200,- zusammenfassen und zum Pauschalzollsatz einführen.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/ verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Listen möglicherweise verbotener Substanzen sind über die Webseite des International Narcotics Control Board oder die jeweiligen lokalen Behörden abrufbar. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Länderbestimmungen für Reisende, die Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen mit sich führen

Zusatzinformationen

Grenzbeamte können bei der Einreise ohne Nennung von Gründen die Herausgabe von Passwörtern verlangen. Andernfalls droht die Beschlagnahmung der Geräte oder die Verweigerung/Verzögerung der Einreise.
Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige

Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Minderjährige, die mit nur einem Elternteil / einem Sorgeberechtigten reisen, benötigen eine amtlich beglaubigte Zustimmungserklärung des anderen Elternteils / des zweiten Sorgeberechtigten.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Minderjährige, die alleine reisen, benötigen eine amtlich beglaubigte Zustimmungserklärung beider Eltern/der Sorgeberechtigten.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler

Hinweise für Doppelstaatler

Reisende, die auch Staatsbürger von Nordkorea, Iran, Irak, Sudan oder Syrien sind, sind vom Visa Waiver Program / der ESTA-Registrierung ausgeschlossen und müssen ein Visum beantragen.
Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass das Zielland unter Umständen keine Mehrfachstaatsbürgerschaften anerkennt. Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland ist daher nicht gewährleistet, d.h. die Botschaft des anderen Landes kann in Notfällen (u.a. Inhaftierung) womöglich nur begrenzt oder gar keinen Schutz bieten. Zudem können Reisende aufgrund nationaler Bestimmungen zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet werden.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheitsbestimmungen

Impfungen

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Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A
Polio

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Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Denguefieber (v.a. Mückenstiche)
Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
Meningokokken
Tollwut (v.a. Verletzungen durch infizierte Tiere)

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.

Reisekrankenversicherung

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Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten

Landes- und Fremdwährung

Die Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich. Beträge über 10.000 USD sind jedoch meldepflichtig.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Es sind keine besonderen Restriktionen im Hinblick auf ausfuhrbeschränkte oder verbotene Waren bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.

Informationen zu Minderjährigen

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige.

Über das Zielgebiet

Zentrale Notrufnummer
911
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Gut zu wissen

Hauptstadt

Washington, D.C.

Sprachen

Englisch

Währung

Dollar (USD)

Telefonvorwahl

+1

Trinkgelder

Trinkgelder werden bei Dienstleistungen grundsätzlich erwartet.
Restaurants: 15 - 20 % der Rechnungssumme. War der Service schlecht, sind dennoch 10 % angemessen.
Bars: 1 USD pro Getränk oder 15 - 20 % der Gesamtsumme
Hotels: Reinigungskräfte erhalten im Normalfall 2 - 3 USD pro Zimmer/Tag, für Gepäckträger/Pagen sind 1 - 2 USD pro Gepäckstück üblich (bei schwerem Gepäck auch mehr)
Taxis: 10 - 15 % des Fahrpreises
Bei sonstigen Dienstleistern (u.a. Friseur, Spa, Lieferdienste) ist ebenfalls ein Trinkgeld in Höhe von 10 - 15 % der Gesamtrechnung üblich.

Ansprechpartner vor Ort

Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

EmbassyPages

Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten haben bei fehlender eigener diplomatischer Vertretung im Zielland die Möglichkeit, konsularische Betreuung in der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates einzuholen.

Botschaften und Auslandsvertretungen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die allerdings je nach Land und spezifischer Situation variieren können.

Wichtige Aufgaben von Botschaften und Konsulaten:

Schutz und Unterstützung der Staatsangehörigen: Sie bieten Hilfe bei Notfällen, wie verlorenen Pässen, Unfällen oder Naturkatastrophen. Auch in Fällen von Verhaftung oder Inhaftierung im Ausland kann die Botschaft Unterstützung anbieten.
Visa und Einreiseinformationen: Botschaften sind oft für die Ausstellung von Visa zuständig und bieten Informationen über Einreisebestimmungen, die sich je nach Ziel- und Herkunftsland unterscheiden können.
Reisedokumente: Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses kann die Botschaft Ersatzdokumente ausstellen, die es Reisenden ermöglichen, nach Hause zurückzukehren.
Notfallhilfe: In Krisensituationen (wie z.B. politischen Unruhen oder Naturkatastrophen) bieten Botschaften und Konsulate Evakuierungshilfe und Sicherheitshinweise.
Bürgerdienst: Botschaften bieten Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Dokumenten, die Registrierung von Geburten im Ausland oder die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten.

Was Botschaften und Konsulate nicht leisten können:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung: Botschaften können keine Rechtsberatung anbieten oder Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. Sie können jedoch Listen von lokalen Anwälten bereitstellen.
Finanzielle Unterstützung: In der Regel können Botschaften keine finanziellen Hilfen gewähren oder Reise- und Unterkunftskosten übernehmen, es sei denn, es handelt sich um sehr spezielle Notfälle.
Einmischung in die Justiz eines Gastlandes: Botschaften können nicht in die Gerichtsbarkeit des Gastlandes eingreifen oder deren Entscheidungen beeinflussen.
Hilfe für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland kann in diesem Fall oft nicht gewährleistet werden, d.h. in Notfällen (u.a. Inhaftierung) können Botschaften oder Auslandsvertretungen womöglich nur begrenzt oder gar keine Hilfestellung bieten.
Erteilung von Arbeitsgenehmigungen: Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsgenehmigungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Botschaften, sondern wird durch die Behörden des Gastlandes geregelt.

Praktische Tipps für Reisende:

Kontaktdaten der Botschaft: Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Botschaft Ihres Heimatlandes im Reiseland, bevor Sie abreisen. Diese Informationen können im Notfall sehr wertvoll sein.
Kopien wichtiger Dokumente: Machen Sie Kopien Ihres Reisepasses, Visums und anderer wichtiger Dokumente. Bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Informiert reisen: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Gastland und beachten Sie Reisewarnungen und -hinweise. Nutzen Sie dafür Krisenfrühwarnsysteme erfahrener Dienstleister wie A3M Global Monitoring.

Tourismuszentrale

Verkehr

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Internationaler Führerschein erforderlich: Nein

Achtung: In einigen Bundesstaaten ist ein internationaler Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein Pflicht.

Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

In den meisten Bundesstaaten der USA gelten innerorts Höchstgeschwindigkeiten von 20 bis 25 mph (miles per hour).

Tempolimit außerorts

In den meisten Bundesstaaten der USA gelten außerhalb von Städten und Ortschaften Höchstgeschwindigkeiten von 30 bis 55 mph (miles per hour).

Tempolimit Schnellstraße

In den meisten Bundesstaaten der USA gelten auf Schnellstraßen Höchstgeschwindigkeiten von 55 bis 70 mph (miles per hour).

Tempolimit Autobahn

In den meisten Bundesstaaten der USA gelten auf Autobahnen (Highways) Höchstgeschwindigkeiten von 55 bis 85 mph (miles per hour).

Promillegrenze

Im Land gilt eine Promillegrenze von 0,0.

Zusatzinformationen

In den USA gilt Rechtsverkehr.

Geld

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Bargeldauszahlung mit Kreditkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit herkömmlichen Kreditkarten Geld abheben.

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Bargeldauszahlung mit Bank-/Debitkarte möglich: Nein

An Geldautomaten lässt sich mit einer ausländischen Bank-/Debitkarte kein Geld abheben.

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Kreditkartenzahlung: Ja

Zahlungen mit herkömmlichen Kreditkarten werden vielerorts akzeptiert.

Mobile Zahlungsarten

Auch mobile Zahlungsmethoden werden im täglichen Gebrauch immer häufiger genutzt. Internationale Anbieter sind zum Beispiel Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder PayPal.

Zusatzinformationen

Der Umtausch von Euro in US-Dollar kann nicht bei allen Banken vorgenommen werden. In vielen Fällen ist hierfür der Gang zu einer Wechselstube notwendig, wo Gebühren anfallen. Wechselstuben sind zudem nicht in allen Regionen verfügbar.
Beim Gebrauch von Kreditkarten in Geschäften oder an Geldautomaten können Kartendaten über manipulierte Lesegeräte (Skimming) abgegriffen werden. Für den Fall des Kartenverlustes oder Diebstahls, sowie bei vermuteten Betrugs- oder Missbrauchsfällen sollten Reisende die Kontaktdaten ihrer Bank mit sich führen (Servicenummer, App/Online-Zugriff), um schnellstmöglich Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Kartensperrungen, einleiten zu können.

Reisenden wird geraten, vor anstehenden Auslandsreisen ihr Geldinstitut zu kontaktieren, um sich über mögliche Einschränkungen bei der Bezahlung/Bargeldabhebung sowie alternative Geldversorgungsmöglichkeiten im Zielland zu informieren.

Kreditkarten von American Express werden außerhalb der USA oft nur selten oder gar nicht akzeptiert.

Strafrechtliche Besonderheiten Geändert

Strafrechtliche Besonderheiten Geändert

Ein Ausweisdokument ist stets mitzuführen. Sollten Reisende bei Kontrollen kein gültiges Ausweisdokument vorweisen können, sind Strafen möglich.
Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist außerhalb lizenzierter Lokale illegal und kann strafrechtlich geahndet werden.

Beim Baden und Sonnen im öffentlichen Raum gilt ein strenges Nacktheitsverbot. Dies betrifft im Speziellen bei Frauen das Entblößen des Oberkörpers, und im Allgemeinen bei beiden Geschlechtern die Sichtbarkeit des Intimbereichs. Zuwiderhandlungen sind strafbar.
Politische Aktivitäten, wie die Teilnahme an politischen Demonstrationen oder Kundgebungen, sind Reisenden verboten und können geahndet werden.
Prostitution ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Dies kann für das Angebot oder für die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen gelten.

Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetze (u.a. Drogenbesitz/-Handel/-Konsum) sind strafbar und werden zum Teil sehr streng geahndet. Es ist mit langjährigen Haftstrafen zu rechnen.

Der Besitz von Waffen ist strafbar und/oder nur mit Genehmigung erlaubt.

Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.

Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:

ITO-Reise GmbH

Webseite:www.urlaubskomponisten.de
E-Mail:info@itoreise.de
Telefon:+49 851 720390