Meine Reise
Abreise

Deutschland

Reiseziel

Italien

Nationalitäten

Deutschland

Einreiseinformationen

Einreisemodalitäten

Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet. 

Zusätzliche Informationen zur Einreise

Bis mindestens 18.06.2024 führt Italien stichprobenartige Grenzkontrollen an der Landesgrenze mit Slowenien durch. Mit Verzögerungen beim Grenzübertritt muss gerechnet werden.

Venedig-Kurzzeitbesucher müssen an bestimmten Tagen eine Eintrittsgebühr von 5 Euro bezahlen. Die Regelung gilt in einer Testphase zunächst an 29 Tagen, an denen die Lagunenstadt erfahrungsgemäß mit besonders vielen Besuchern rechnet. Laut Behörden gilt die Eintrittsgebühr an Wochenenden zwischen dem 11.05. und 14.07. (ausgenommen das Wochenende vom 01./02.06.), jeweils von 8:30 bis 16 Uhr.
Das Tagesticket ist vor Ankunft online zu bezahlen, der daraufhin ausgestellte QR-Code muss bei Kontrollen vorgezeigt werden. Reisende, die keinen Code vorweisen können, müssen zwischen 50 und 300 Euro Strafe zahlen. Von der Gebühr ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren sowie Übernachtungsgäste. Allerdings sind auch letztere dazu verpflichtet, sich online zu registrieren. Nach Eingabe von Namen und Adresse der Unterkunft wird der QR-Code dann gebührenfrei zur Verfügung gestellt.

Ab Juni sind zudem geführte Touristengruppen von mehr als 25 Personen in Venedig verboten.

Eintrittsgebühr Venedig

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise

Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.

Sofern eine Reisedauer von 90 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.

Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Ausweisdokumente

Eines der folgenden Ausweisdokumente muss bei der Einreise vorgelegt werden:

  • Reisepass (Hinweis: Der Reisepass darf bei Einreise maximal 12 Monate abgelaufen sein.)
  • Vorläufiger Reisepass (Hinweis: Der vorläufige Reisepass darf bei Einreise maximal 12 Monate abgelaufen sein.)
  • Personalausweis (Hinweis: Der Personalausweis darf bei Einreise maximal 12 Monate abgelaufen sein.)
  • Vorläufiger Personalausweis (Hinweis: Der vorläufige Personalausweis muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.)
  • Kinderreisepass (Hinweis: Der Kinderreisepass darf bei Einreise maximal 12 Monate abgelaufen sein.)

Wichtige Anmerkungen zu Ausweisdokumenten

Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren.

Aufenthaltsverlängerung

Bei Aufenthalten über 90 Tage muss ein Aufenthaltstitel beantragt werden.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Erforderliche Formulare und Dokumente für etwaigen Transit

Visum erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Einreisegenehmigung erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung

Beträge, die den Gegenwert von 10.000 EUR übersteigen (einschließlich Bankschecks und Schecks jeder Art) müssen angemeldet werden.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Genaue Angaben darüber, wie viele Zigaretten, Tabak und co. Sie innerhalb der EU mitnehmen können, finden Sie unter dem Link:

Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Zusatzinformationen

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige

Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler

Hinweise für Doppelstaatler

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass das Zielland unter Umständen keine Mehrfachstaatsbürgerschaften anerkennt. Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland ist daher nicht gewährleistet, d.h. die Botschaft des anderen Landes kann in Notfällen (u.a. Inhaftierung) womöglich nur begrenzt oder gar keinen Schutz bieten. Zudem können Reisende aufgrund nationaler Bestimmungen zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet werden.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheit

Impfungen

Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A

Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.
Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)

Gesundheit

Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten

Landes- und Fremdwährung

Beträge, die den Gegenwert von 10.000 EUR (einschließlich Bankschecks und Schecks jeder Art) übersteigen, müssen angemeldet werden.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Eine Sondergenehmigung des Kulturministeriums ist erforderlich für:
Antiquitäten, Kunstwerke (einschließlich Gemälde, Skulpturen, antike Vasen, Möbel, die älter als 100 Jahre sind, usw.) und Objekte von historischem oder archäologischem Interesse.
Für Pelze und Häute geschützter Tiere braucht es eine von der nationalen Forstbehörde ausgestellte vorläufige Ausfuhrbescheinigung.
Für Waffen benötigt man eine von der örtlichen Polizeidienststelle des Wohnsitzes ausgestellte vorläufige Ausfuhrbescheinigung.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.

Informationen zu Minderjährigen

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige.

Über das Zielgebiet

Gut zu wissen

Hauptstadt

Rom

Sprachen

Italienisch

Währung

Euro (EUR)

Telefonvorwahl

+39

Trinkgelder

Restaurants: In Restaurants ist ein Trinkgeld von 10-15% angemessen und üblich. In manchen Gastronomien ist das Trinkgeld bereits in der Servicegebühr enthalten (servizio incluso).
Hotels: Es ist üblich, Hotelpagen ein Trinkgeld von 1€ pro Gepäckstück zu geben und Reinigungskräften 1€ pro Nacht.
Taxis: Bei Taxifahrten ist kein Trinkgeld üblich. Oftmals werden die zu bezahlenden Summen aufgerundet.
Tourguides: Ein Trinkgeld von 10% des Preises der Tour ist angemessen.

Im Notfall

Zentrale Notrufnummer

112

Polizei

112 oder 113

Rettungswagen

112 oder 118

Feuerwehr

112 oder 115

Ansprechpartner vor Ort

Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

Tourismuszentrale

Verkehr

Internationaler Führerschein erforderlich: Nein

Ein gültiger nationaler Führerschein ist ausreichend.

Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.
Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

Tempolimit Schnellstraße

Auf Schnellstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.
Bei Regen oder Schnee sind maximal 90 km/h zulässig.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
Bei Regen oder Schnee sind maximal 110 km/h zulässig.

Promillegrenze

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Zusatzinformationen

In Italien gilt Rechtsverkehr.
In Italien besteht keine generelle Winterreifenpflicht. In bestimmten Regionen (z.B. Aosta-Tal, Brenner Autobahn) weisen Verkehrsschilder auf die Notwendigkeit einer Winterbereifung hin (meistens zwischen dem 15.10. und 15.04.).

Hinweis: Die Einreise- und Quarantänebestimmungen und die Situation vor Ort können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.