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Abreise

Deutschland (FRA) Country flag

Nationalitäten

Deutschland

Schnellübersicht für Ihre Reise

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Einreisegenehmigung für ein Reiseziel erforderlich
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Reiseziel: country flag USA / Vereinigte Staaten (Transit)
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Reisepass für alle Reiseziele erforderlich
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Kein Visum erforderlich
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Kinderreisepass ausreichend
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Keine Pflichtimpfungen erforderlich
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Keine Reisekrankenversicherung erforderlich
Die Übersicht dient als erster Anhaltspunkt. Bitte nehmen Sie zusätzlich die entsprechenden Details zur Kenntnis. Sollten Sie mehr als einen Transit haben, der in einem hier nicht aufgeführten Land stattfindet, recherchieren Sie bitte die Bestimmungen für den nicht aufgeführten Transit eigenständig.

Ihr Reiseverlauf

Transit via: USA / Vereinigte Staaten (MIA) Geändert

Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

Transit via:
USA / Vereinigte Staaten (MIA) Country image

Erforderliche Formulare und Dokumente alert icon

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Visum erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Einreisegenehmigung erforderlich für Transit: Ja

Für den Transit durch die USA ist eine Registrierung über das Electronic System for Travel Authorisation (ESTA) erforderlich.
Achtung: Reisende, die nach dem 01.03.2011 einen der folgenden Staaten besucht haben, sind vom Visa Waiver Program / der ESTA-Registrierung ausgeschlossen: Nordkorea, Iran, Irak, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien, Jemen. Betroffene Personen müssen für die Vereinigten Staaten ein Visum bei der entsprechenden Auslandsvertretung beantragen. Dies gilt auch für Reisen nach Kuba nach dem 12.01.2021.

Electronic System for Travel Authorization (ESTA)

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Reisepass erforderlich für Transit: Ja

Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Es muss sich um einen biometrischen Reisepass handeln.
Personen auf der Durchreise sollten beachten, dass das Zielland ggf. eine andere Mindestrestgültigkeit der Reisedokumente fordert, als der Transitflughafen.

Mexiko (CUN) Geändert

Einreise aus: Deutschland (FRA)

Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Einreisemodalitäten
  • Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise
  • Spezielle Anforderungen für Minderjährige
  • Strafrechtliche Besonderheiten

Reiseziel:
Mexiko (CUN) Country image

Einreiseinformationen

Einreisedokumente Ausreichend Hinweise
Reisepass ausreichend Ja

Ein Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Vorläufiger Reisepass ausreichend Ja

Ein vorläufiger Reisepass ist für die Einreise ausreichend. Der vorläufige Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Vorläufiger Personalausweis ausreichend ! Nein

Ein vorläufiger Personalausweis ist nicht ausreichend für die Einreise.

Kinderreisepass ausreichend Ja

Ein Kinderreisepass ist für die Einreise ausreichend. Der Kinderreisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.

Alle Einträge öffnen

Einreisemodalitäten Geändert

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Einreise grundsätzlich gestattet: Ja Geändert

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet.

Auswärtiges Amt:
Von Reisen in folgende Regionen wird dringend abgeraten:
- Bundesstaat Colima, mit Ausnahme von Manzanillo bei Anreise per Schiff oder Flugzeug
- Bundesstaat Guerrero, mit Ausnahme von Ixtapa-Zihuatanejo bei Anreise per Flugzeug und der Stadt Taxco, sofern An- und Abreise bei Tag erfolgt.
- im Bundesstaat Michoacán die Gebiete westlich der Landeshauptstadt Morelia
- Bundesstaat Sinaloa, mit Ausnahme von Los Mochis/ Bahnstrecke des „El Chepe“, bei direkter An- und Abreise per Flugzeug
- Bundesstaat Tamaulipas, nördlich von Ciudad Victoria
- Bundesstaat Zacatecas
- Grenzregion zu den USA für über das erforderliche Minimum für Ein- und Ausreise hinausgehende Aufenthalte.

Von Reisen in folgende Regionen wird abgeraten:
Bundesstaat Guanajuato: Aufgrund vermehrter Sicherheitsvorfälle und drogenbedingter Gewalt wird von Reisen südwestlich der Bundesstraße 45D, einschließlich Celaya, Salamanca und Irapuato, abgeraten.
Bundesstaat Jalisco: Von Reisen in das Grenzgebiet zum Bundesstaat Guanajuato wird abgeraten.

Auswärtiges Amt

Zusätzliche Informationen zur Einreise Geändert

Hinweis: Volljährige Staatsangehörige, die im Besitz eines biometrischen Reisepasses (mind. 6 Monate gültig) sind, können an den internationalen Flughäfen Cancún, Mexiko-Stadt, Guadalajara, Puerto Vallarta sowie San José del Cabo über die automatisierte Grenzkontrolle (E-Gates) einreisen. Für Minderjährige und Personen ohne biometrischen Reisepass gilt, dass sie weiterhin persönlich beim Grenzbeamten vorsprechen müssen.

Bei Einreise auf dem Landweg ist eine Touristenkarte zu beantragen. Alternativ kann bei einem Büro des Nationalen Migrationsinstitutes (INM) eine Einreisegenehmigung eingeholt werden. Die Touristenkarte wird von den Behörden bei Grenzübertritt gestempelt; Reisende müssen die bei ihnen verbleibende Ausfertigung der Karte stets dabei haben und bei Ausreise vorzeigen.

Elektronische Touristenkarte

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise Geändert

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Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.

Sofern eine Reisedauer von 180 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.

Bei Ankunft können Reisende die geplante Dauer ihres Aufenthaltes angeben, wenn diese nicht 180 Tage übersteigt. In der Regel werden Einreisestempel für einen Aufenthalt von 30, 60 oder 90 Tage ausgestellt.
Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.

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Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Wichtige Anmerkungen zu Ausweisdokumenten Geändert

Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren.

Aufenthaltsverlängerung

Die gestattete Aufenthaltsdauer darf nicht verlängert werden.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung

Die Einfuhr von lokaler und ausländischer Währung ist unbeschränkt möglich, muss aber ab einem Gegenwert von 10.000 USD deklariert werden. 
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Verboten sind alle nicht konservierten Lebensmittel. Die Einfuhr von E-Zigaretten ist ebenfalls verboten.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/ verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Listen möglicherweise verbotener Substanzen sind über die Webseite des International Narcotics Control Board oder die jeweiligen lokalen Behörden abrufbar. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Länderbestimmungen für Reisende, die Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen mit sich führen

Zusatzinformationen

Weitere Informationen finden sich auf folgender Website.

Mexikanischer Zoll

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige Geändert

Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Geändert

Minderjährige Reisende, die mit nur einem Elternteil reisen, benötigen eine schriftliche Zustimmung des abwesenden Elternteils, Kopien der Reisepässe aller Elternteile sowie ihre eigenen Geburtsurkunde.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten Geändert

Minderjährige Reisende, die allein reisen, benötigen die schriftliche Zustimmung der abwesenden Elternteile, Kopien der Reisepässe aller Elternteile sowie ihre eigenen Geburtsurkunde.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler

Hinweise für Doppelstaatler

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass das Zielland unter Umständen keine Mehrfachstaatsbürgerschaften anerkennt. Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland ist daher nicht gewährleistet, d.h. die Botschaft des anderen Landes kann in Notfällen (u.a. Inhaftierung) womöglich nur begrenzt oder gar keinen Schutz bieten. Zudem können Reisende aufgrund nationaler Bestimmungen zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet werden.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheitsbestimmungen

Impfungen

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Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

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Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A

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Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Denguefieber (v.a. Mückenstiche)
Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
Typhus (v.a. schlechte Hygienebedingungen, kontaminierte Lebensmittel und Trinkwasser)
Cholera (v.a. mangelhafte Hygienezustände und Aufenthalt in aktuellen Ausbruchsgebieten)
Tollwut (v.a. Verletzungen durch infizierte Tiere)
Malariaprophylaxe
Leptospirose-Prophylaxe

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.

Reisekrankenversicherung

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Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die auch den Rücktransport mit einschließt, wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist. Rechnungen und medizinische Unterlagen, die im Zuge der Behandlung ausgestellt werden, sollten aufbewahrt werden.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten

Landes- und Fremdwährung

Die Ausfuhr von lokaler und ausländischer Währung ist unbeschränkt möglich, muss aber ab einem Gegenwert von 10.000 USD deklariert werden. 

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Die Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Fundstücken, Gold (außer Goldschmuck), Kakteen, Korallen und anderen geschützten Tieren ist verboten.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.
Reisende sollten die bei Einreise über den Landweg erhaltene Touristenkarte sicher verwahren; diese ist bei Ausreise den Behörden vorzulegen.
Für die Ausreise aus dem Bundesstaat Quintana Roo ist am Flughafen eine gezahlte Touristensteuer vorzuweisen. Vor Einreise, während des Aufenthalts oder spätestens vor der Ausreise ist diese Touristensteuer auf folgender Website zu entrichten:

Visitax

Informationen zu Minderjährigen

In Einzelfällen verlangen Airlines für die Ausreise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil den Nachweis des Einverständnisses des anderen Elternteils. Genaue Informationen erteilt die jeweilige Fluggesellschaft.

Über das Zielgebiet

Zentrale Notrufnummer
911
Phone icon

Gut zu wissen

Hauptstadt

Mexiko City

Sprachen

Spanisch

Währung

Mexikanischer Peso (MXN)

Telefonvorwahl

+52

Trinkgelder

Restaurants: Ein Trinkgeld von 10-15% sind in der Gastronomie angemessen.
Hotels: Je nach Unterkunft ist ein Trinkgeld von $1 bis $5 angemessen.
Taxis: In Taxis wird üblicherweise auf die nächsten 5 oder 10 Peso aufgerundet.

Ansprechpartner vor Ort

Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

EmbassyPages

Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten haben bei fehlender eigener diplomatischer Vertretung im Zielland die Möglichkeit, konsularische Betreuung in der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates einzuholen.

Botschaften und Auslandsvertretungen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die allerdings je nach Land und spezifischer Situation variieren können.

Wichtige Aufgaben von Botschaften und Konsulaten:

Schutz und Unterstützung der Staatsangehörigen: Sie bieten Hilfe bei Notfällen, wie verlorenen Pässen, Unfällen oder Naturkatastrophen. Auch in Fällen von Verhaftung oder Inhaftierung im Ausland kann die Botschaft Unterstützung anbieten.
Visa und Einreiseinformationen: Botschaften sind oft für die Ausstellung von Visa zuständig und bieten Informationen über Einreisebestimmungen, die sich je nach Ziel- und Herkunftsland unterscheiden können.
Reisedokumente: Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses kann die Botschaft Ersatzdokumente ausstellen, die es Reisenden ermöglichen, nach Hause zurückzukehren.
Notfallhilfe: In Krisensituationen (wie z.B. politischen Unruhen oder Naturkatastrophen) bieten Botschaften und Konsulate Evakuierungshilfe und Sicherheitshinweise.
Bürgerdienst: Botschaften bieten Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Dokumenten, die Registrierung von Geburten im Ausland oder die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten.

Was Botschaften und Konsulate nicht leisten können:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung: Botschaften können keine Rechtsberatung anbieten oder Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. Sie können jedoch Listen von lokalen Anwälten bereitstellen.
Finanzielle Unterstützung: In der Regel können Botschaften keine finanziellen Hilfen gewähren oder Reise- und Unterkunftskosten übernehmen, es sei denn, es handelt sich um sehr spezielle Notfälle.
Einmischung in die Justiz eines Gastlandes: Botschaften können nicht in die Gerichtsbarkeit des Gastlandes eingreifen oder deren Entscheidungen beeinflussen.
Hilfe für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland kann in diesem Fall oft nicht gewährleistet werden, d.h. in Notfällen (u.a. Inhaftierung) können Botschaften oder Auslandsvertretungen womöglich nur begrenzt oder gar keine Hilfestellung bieten.
Erteilung von Arbeitsgenehmigungen: Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsgenehmigungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Botschaften, sondern wird durch die Behörden des Gastlandes geregelt.

Praktische Tipps für Reisende:

Kontaktdaten der Botschaft: Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Botschaft Ihres Heimatlandes im Reiseland, bevor Sie abreisen. Diese Informationen können im Notfall sehr wertvoll sein.
Kopien wichtiger Dokumente: Machen Sie Kopien Ihres Reisepasses, Visums und anderer wichtiger Dokumente. Bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Informiert reisen: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Gastland und beachten Sie Reisewarnungen und -hinweise. Nutzen Sie dafür Krisenfrühwarnsysteme erfahrener Dienstleister wie A3M Global Monitoring.

Tourismuszentrale

Verkehr

Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
In Wohngebieten beträgt die Höchstgeschwindigkeit 10 km/h.

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h.

Tempolimit Schnellstraße

Auf Schnellstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.

Promillegrenze

Im Land gilt eine Promillegrenze von 0,8.

Zusatzinformationen

In Mexiko gilt Rechtsverkehr.

Geld

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Bargeldauszahlung mit Kreditkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit herkömmlichen Kreditkarten Geld abheben.

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Bargeldauszahlung mit Bank-/Debitkarte möglich: Ja

An Geldautomaten lässt sich mit einer ausländischen Bank-/Debitkarte Geld abheben.

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Kreditkartenzahlung: Ja

Zahlungen mit herkömmlichen Kreditkarten werden vielerorts akzeptiert.

Mobile Zahlungsarten

Auch mobile Zahlungsmethoden werden im täglichen Gebrauch immer häufiger genutzt. Internationale Anbieter sind zum Beispiel Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder PayPal.

Zusatzinformationen

Zum Geldabheben sollten nur Geldautomaten in gesicherten Gebäuden (u.a. Banken, Einkaufszentren, Hotels) genutzt werden.

Beim Gebrauch von Kreditkarten in Geschäften oder an Geldautomaten können Kartendaten über manipulierte Lesegeräte (Skimming) abgegriffen werden. Für den Fall des Kartenverlustes oder Diebstahls, sowie bei vermuteten Betrugs- oder Missbrauchsfällen sollten Reisende die Kontaktdaten ihrer Bank mit sich führen (Servicenummer, App/Online-Zugriff), um schnellstmöglich Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Kartensperrungen, einleiten zu können.

Reisenden wird geraten, vor anstehenden Auslandsreisen ihr Geldinstitut zu kontaktieren, um sich über mögliche Einschränkungen bei der Bezahlung/Bargeldabhebung sowie alternative Geldversorgungsmöglichkeiten im Zielland zu informieren.

Kreditkarten von American Express werden außerhalb der USA oft nur selten oder gar nicht akzeptiert.

Strafrechtliche Besonderheiten Geändert

Strafrechtliche Besonderheiten Geändert

Ein Ausweisdokument ist stets mitzuführen. Sollten Reisende bei Kontrollen kein gültiges Ausweisdokument vorweisen können, sind Strafen möglich.
Unter Umständen verlangen die Behörden auch die Vorlage des Einreisestempels, um die Einreise und den gültigen Aufenthaltszeitraum zu prüfen. Um den Visastatus nachzuweisen, kann beim Portal de Servicios (INM) ein digitales Register der Einreisedokumente abgerufen werden.
Das Rauchen von Zigaretten oder E-Zigaretten ist an öffentlichen Orten verboten und strafbar. Reisende werden angehalten, ausgewiesene Bereiche aufzusuchen, in denen kein Rauchverbot besteht.

Elektronische Zigaretten sind verboten.
Das Sammeln sowie die Schädigung von geschützten Tier- und Pflanzenarten ist streng verboten und wird entsprechend geahndet.

Politische Aktivitäten, wie die Teilnahme an politischen Demonstrationen oder Kundgebungen, sind Reisenden verboten und können geahndet werden.
Politische Aktivitäten, wie die Teilnahme an politischen Demonstrationen oder Kundgebungen, sind Reisenden verboten und können geahndet werden.
Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetze (u.a. Drogenbesitz/-Handel/-Konsum) sind strafbar und werden zum Teil sehr streng geahndet. Es ist mit langjährigen Haftstrafen zu rechnen.

Der Besitz von Waffen ist strafbar und/oder nur mit Genehmigung erlaubt.

Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.

Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:

Mirko's Fabulous Travel Agency

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