Meine Reise
Abreise

Deutschland

Reiseziel

Vereinigtes Königreich (LHR)

Nationalitäten

Deutschland

Einreiseinformationen

Einreisemodalitäten

Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet. 

Zusätzliche Informationen zur Einreise

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise

Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.

Sofern eine Reisedauer von 180 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.

Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Ausweisdokumente

Eines der folgenden Ausweisdokumente muss bei der Einreise vorgelegt werden:

  • Reisepass (Hinweis: Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.)
  • Vorläufiger Reisepass (Hinweis: Der vorläufige Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.)
  • Kinderreisepass (Hinweis: Der Kinderreisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.)

Die folgenden Ausweisdokumente sind für eine Einreise nicht ausreichend:

  • Personalausweis
  • Vorläufiger Personalausweis

Wichtige Anmerkungen zu Ausweisdokumenten

Bei der Anerkennung verlängerter Kinderreisepässe kann es zu Problemen kommen.
Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren.

Aufenthaltsverlängerung

Reisende, die ihren Aufenthalt verlängern wollen, müssen ein Visum beantragen.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Erforderliche Formulare und Dokumente für etwaigen Transit

Visum erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Einreisegenehmigung erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung

Lokale und ausländische Währung darf unbegrenzt eingeführt werden, solange Beträge, die den Gegenwert von 10.000 GBP überschreiten, bei der Einreise deklariert werden.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Es herrscht ein Einfuhrverbot für folgende Waren: Drogen und Betäubungsmittel, Angriffswaffen (z.B. Klappmesser), Selbstverteidigungssprays, vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten, Rohdiamanten sowie obszönes und pornografisches Material.
Es gibt vielfältige Beschränkungen in Bezug auf die Einfuhr von Nahrungsmitteln. 
Detaillierte Informationen finden sich auf folgender Webseite.

Für die Einfuhr von Feuerwaffen und Munition ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/ verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Listen möglicherweise verbotener Substanzen sind über die Webseite des International Narcotics Control Board oder die jeweiligen lokalen Behörden abrufbar. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Zusatzinformationen

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige

Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Minderjährige, die alleine reisen, benötigen eine Zustimmungserklärung der Eltern/der Sorgeberechtigten. Die Erklärung muss u.a. die Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten sowie den Aufenthaltsort des/der Minderjährigen im Vereinigten Königreich beinhalten. Auch muss nachgewiesen werden, bei wem sie sich aufhalten.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler

Hinweise für Doppelstaatler

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass das Zielland unter Umständen keine Mehrfachstaatsbürgerschaften anerkennt. Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland ist daher nicht gewährleistet, d.h. die Botschaft des anderen Landes kann in Notfällen (u.a. Inhaftierung) womöglich nur begrenzt oder gar keinen Schutz bieten. Zudem können Reisende aufgrund nationaler Bestimmungen zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet werden.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheit

Impfungen

Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19

Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.
Meningokokken

Gesundheit

Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten

Landes- und Fremdwährung

Lokale und ausländische Währung darf unbegrenzt ausgeführt werden, solange Beträge, die den Gegenwert von 10.000 GBP überschreiten, deklariert werden.
Dies gilt auch bei der Einreise von Nordirland nach Großbritannien.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Es sind keine besonderen Restriktionen im Hinblick auf ausfuhrbeschränkte oder verbotene Waren bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.

Informationen zu Minderjährigen

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige.

Über das Zielgebiet

Gut zu wissen

Hauptstadt

London

Sprachen

Englisch, Walisisch, Irisch, Schottisch, Schottisch-Gälisch, Ulster Scots, Kornisch

Währung

Pfund Sterling (GBP)

Telefonvorwahl

+44

Trinkgelder

Restaurants: Ist in der Rechnung keine Servicepauschale enthalten, sind 10 -15 % der Gesamtsumme angemessen
Hotels: Im Normalfall erhalten Gepäckträger/Pagen etwa 2 GBP, Reinigungskräfte werden nach eigenem Ermessen entlohnt
Taxi: 10 - 15 % des Fahrpreises

Im Notfall

Zentrale Notrufnummer

999

Polizei

999

Rettungswagen

999

Feuerwehr

999

Ansprechpartner vor Ort

Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

Tourismuszentrale

Verkehr

Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.
Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 mph (miles per hour).

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 mph (miles per hour).

Tempolimit Schnellstraße

Auf Schnellstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 70 mph (miles per hour).

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 70 mph (miles per hour).

Promillegrenze

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Zusatzinformationen

Im Vereinigten Königreich gilt Linksverkehr.

Transport for London - Ultra Low Emission Zone

Bei Fahrten im Großraum London müssen Fahrzeuge bestimmte Emissionsstandards erfüllen, ansonsten ist eine Gebühr zu zahlen. Reisende, die mit dem eigenen Fahrzeug in das Gebiet fahren, sollten sich mindestens 10 Tage vor Einreise bei den entsprechenden Behörden registrieren, um zu prüfen, ob das Fahrzeug die Standards erfüllt. Liegt keine Registrierung vor, gehen die örtlichen Behörden automatisch davon aus, dass diese nicht eingehalten werden. In diesem Fall ist eine Gebühr bzw. zusätzlich eine Strafzahlung zu entrichten. Weitere Informationen sind über nachstehenden Link erhältlich:

Hinweis: Die Einreise- und Quarantänebestimmungen und die Situation vor Ort können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.