Portugal (LIS)
Mexiko (CUN)
USA / Vereinigte Staaten (MIA)
Deutschland
Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen
Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:
- Einreisemodalitäten
- Erforderliche Formulare und Dokumente für etwaigen Transit
Einreiseinformationen
Einreisemodalitäten Geändert
Einreise grundsätzlich gestattet: Ja
- Bundesstaat Colima, mit Ausnahme von Manzanillo, bei Anreise per Schiff oder Flugzeug
- Bundesstaat Sinaloa, mit Ausnahme von Mazatlán, dort Zona Dorada und historisches Zentrum, bei direkter An- und Abreise per Flugzeug sowie Los Mochis/ Bahnstrecke des „El Chepe“
- Bundesstaat Tamaulipas
- Bundesstaat Zacatecas
Von Reisen in folgende Regionen wird abgeraten:
Bundesstaat Chiapas: Von Reisen auf der Bundesstraße 199, die Palenque mit San Cristobal de las Casas verbindet, wird abgeraten. Auf dieser Strecke kommt es regelmäßig zu Überfällen.
Bundesstaat Guanajuato: Aufgrund vermehrter Sicherheitsvorfälle und drogenbedingter Gewalt wird von Reisen südwestlich der Bundesstaße 45D, einschließlich Celaya, Salamanca und Irapuato, abgeraten.
Zusätzliche Informationen zur Einreise Geändert
Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise
Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein
Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.
Ausweisdokumente
Eines der folgenden Ausweisdokumente muss bei der Einreise vorgelegt werden:
- Reisepass (Hinweis: Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)
- Vorläufiger Reisepass (Hinweis: Der vorläufige Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)
- Kinderpass (Hinweis: Der Kinderreisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)
Die folgenden Reisedokumente sind für eine Einreise nicht ausreichend:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
Anmerkungen zu Reisedokumenten
Erforderliche Formulare und Dokumente für etwaigen Transit Geändert
Einreisegenehmigung erforderlich für Transit: Ja Geändert
Electronic System for Travel Authorization (ESTA)
Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren
Medikamente
Länderbestimmungen für Reisende, die Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen mit sich führen
Gesundheit
COVID-19 Impfstatus und Einreise
Personen mit vollständigem Impfschutz
Personen mit unvollständigem Impfschutz
Genesene
Ungeimpfte und nicht-Genesene
Minderjährige
Minderjährige und Doppelstaatler
Spezielle Anforderungen für Minderjährige
Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten
Hinweise für Doppelstaatler
Hinweise für Doppelstaatler
COVID-19 Einschränkungen vor Ort
Einschränkungen vor Ort
Hygiene-/Abstandsregeln
Die landesweite Maskenpflicht wurde aufgehoben, vereinzelte Regionen wie z.B. Morelos, Guerrero,Oaxaca, Tabasco, Zacatecas und Nuevo Léon haben diese allerdings in öffentlichen Innenräumen wieder eingeführt.
In Tamaulipas sind Masken nur in medizinischen Einrichtungen erforderlich.
Sonstiges
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet, sind unter Umständen Test- und Quarantänemaßnahmen einzuhalten.
Die mexikanische Regierung empfiehlt den Download der Regierungsapp "COVID-19MX". Viele lokale Krankenhäuser, Kliniken und Labore bieten private Tests für Reisezwecke an.
Aktivitäten
Sport & Freizeit
In "gelben" Zonen dürfen Sport und Freizeiteinrichtungen mit bis zu 75 % ihrer Kapazität öffnen. In "roten" Zonen haben diese Einrichtungen geschlossen. Viele Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind in Mexiko-Stadt wieder geöffnet.
Das gesamte Land ist derzeit als grün eingestuft. Es entfallen alle Restriktionen.
Transport und Hotels
Transport
Das Auswärtige Amt rät von der Nutzung des ÖPNV, einschließlich Überlandbussen sowie Kleinbussen im Großstadtbereich wegen der hohen Infektionsgefahr ab. In Baja California Sur sind medizinische Masken im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend.
Das gesamte Land ist derzeit als grün eingestuft. Es entfallen alle Restriktionen.
Ausreiseinformationen
Ausreisemodalitäten
Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren
Hinweis: Die Einreise- und Quarantänebestimmungen und die Situation vor Ort können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.