Meine Reise
Abreise

Portugal (LIS)

Reiseziel

Mexiko (CUN)

Transit via

USA / Vereinigte Staaten (MIA)

Nationalitäten

Australien

Einreiseinformationen

Einreisemodalitäten

Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet. 

Einreisebestimmungen

Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.

Für Einreisende, die Symptome aufweisen, kann eine Quarantäne angeordnet werden oder es kann eine Einreise verweigert werden.

Zusätzliche Informationen zur Einreise

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise

Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.

Sofern eine Reisedauer von 180 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.

Bei Ankunft können Reisende die geplante Dauer ihres Aufenthaltes angeben, wenn diese nicht 180 Tage übersteigt. In der Regel werden Einreisestempel für einen Aufenthalt von 30, 60 oder 90 Tage ausgestellt.
Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.

Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Ja

Reisende benötigen in der Regel eine Touristenkarte, welche sie im Vorfeld anmelden können. Nach Ankunft am Flughafen wird diese in den Pass gestempelt.

Touristenkarte

Erfolgt die Einreise über den Flughafen in Cancún oder Mexiko-Stadt, so können Reisende ein Einreiseticket über die zur Verfügung stehenden E-Gates erhalten. Sie müssen sich dann keinen Stempel im Pass eintragen lassen.

Einreiseformulare: Nein

Es gibt derzeit im Vorfeld der Reise keine verpflichtenden Einreiseformulare oder Online-Registrierungen mit COVID-19-Bezug.

Ausweisdokumente

Eines der folgenden Ausweisdokumente muss bei der Einreise vorgelegt werden:

  • Reisepass (Hinweis: Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)
  • Vorläufiger Reisepass (Hinweis: Der vorläufige Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)
  • Kinderpass (Hinweis: Der Kinderreisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)

Die folgenden Ausweisdokumente sind für eine Einreise nicht ausreichend:

  • Personalausweis
  • Vorläufiger Personalausweis

Anmerkungen zu Reisedokumenten

Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren.

Aufenthaltsverlängerung

Die gestattete Aufenthaltsdauer darf nicht verlängert werden.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Erforderliche Formulare und Dokumente für etwaigen Transit

Visum erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Einreisegenehmigung erforderlich für Transit: Ja

Für den Transit durch die USA ist eine Registrierung über das Electronic System for Travel Authorisation (ESTA) erforderlich.

Achtung: Reisende, die nach dem 01.03.2011 einen der folgenden Staaten besucht haben, sind vom Visa Waiver Program / der ESTA-Registrierung ausgeschlossen: Nordkorea, Iran, Irak, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien, Jemen. Betroffene Personen müssen für die Vereinigten Staaten ein Visum bei der entsprechenden Auslandsvertretung beantragen. Dies gilt auch für Reisen nach Kuba nach dem 12.01.2021.
Für einen Visumantrag werden unter Umständen folgende Unterlagen benötigt: Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes, eines Rückreise-/Weiterreise-Tickets, einer Unterkunft sowie Passbilder und Einladungsschreiben. Zur Beantragung eines Visums für Minderjährige, die allein oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisen, wird unter Umständen eine Geburtsurkunde sowie die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten benötigt. Verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Auslandsvertretung.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung

Die Einfuhr von lokaler und ausländischer Währung ist unbeschränkt möglich, muss aber ab einem Gegenwert von 10.000 USD deklariert werden. 
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Verboten sind alle nicht konservierten Lebensmittel. Die Einfuhr von E-Zigaretten ist ebenfalls verboten.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/ verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Listen möglicherweise verbotener Substanzen sind über die Webseite des International Narcotics Control Board oder die jeweiligen lokalen Behörden abrufbar. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Zusatzinformationen

Weitere Informationen finden sich auf folgender Website.

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Gesundheit

Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist.

Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Digitales COVID-Zertifikat der EU anerkannt: Unbekannt

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

COVID-19 Impfstatus und Einreise

Personen mit vollständigem Impfschutz

Definition vollst. Impfschutz gemäß Zielland

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Akzeptanz von Kreuzimpfungen: Unbekannt

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Quarantäne bei Einreise: Nein

Es gibt keine Einreisequarantäne bei vollständigem Impfschutz.

COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Nein

Es gibt keine Testerfordernis bei vollständigem Impfschutz.

Personen mit unvollständigem Impfschutz

Anmerkungen zum unvollst. Impfschutz

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Einreise grundsätzlich möglich: Ja

Unvollst. Impfschutz erlaubt die grundsätzliche Einreise.

Quarantäne bei Einreise: Nein

Es gibt keine Einreisequarantäne mit unvollständigem Impfschutz.

COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Nein

Es gibt keine Testerfordernis mit unvollständigem Impfschutz.

Genesene

Anmerkungen zu Genesenen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Einreise grundsätzlich möglich: Ja

Genesene können grundsätzlich einreisen.

Quarantäne bei Einreise: Nein

Es gibt keine Einreisequarantäne für vollständig Genesene.

COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Nein

Es gibt keine Testerfordernis für vollständig Genesene.

Ungeimpfte und nicht-Genesene

Einreise grundsätzlich möglich: Ja

Ungeimpfte / nicht Genesene können grundsätzlich einreisen.

Quarantäne bei Einreise: Nein

Es gibt keinerlei Quarantäne-Vorschriften. Die Selbstisolation im Verdachtsfall wird dennoch ausdrücklich empfohlen.

COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Nein

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Minderjährige

Quarantäne bei Einreise für Minderjährige: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Anmerkungen zur Testpflicht

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Anmerkungen zum Impfnachweis

Es liegen keine Informationen über eine mögliche Befreiung von Minderjährigen von der Pflicht eines Impfnachweises vor.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige

Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Minderjährige ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benötigen für die Reise eine Vollmacht.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler

Hinweise für Doppelstaatler

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass das Zielland unter Umständen keine Mehrfachstaatsbürgerschaften anerkennt. Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland ist daher nicht gewährleistet, d.h. die Botschaft des anderen Landes kann in Notfällen (u.a. Inhaftierung) womöglich nur begrenzt oder gar keinen Schutz bieten. Zudem können Reisende aufgrund nationaler Bestimmungen zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet werden.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

COVID-19 Einschränkungen vor Ort

Einschränkungen vor Ort

Besondere Bestimmungen für Minderjährige vor Ort

Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.

Einschränkungen der Bewegungsfreiheit

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.

Lockdown

Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.

Hygiene-/Abstandsregeln

Aktuell bestehen keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr.

Sonstiges

Werden Reisende während ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet, sind unter Umständen Test- und Quarantänemaßnahmen einzuhalten.

Die mexikanische Regierung empfiehlt den Download der Regierungsapp "COVID-19MX". Viele lokale Krankenhäuser, Kliniken und Labore bieten private Tests für Reisezwecke an.

Aktivitäten

Geschäfte

In der "gelben" Zone dürfen Supermärkte und Märkte öffnen. In der "roten" Zone gelten weitreichende Einschränkungen. Es dürfen nur lebensnotwendige Betriebe geöffnet bleiben.

Das gesamte Land ist derzeit als grün eingestuft. Es entfallen alle Restriktionen.

Gastronomie

In "roten Zonen" ist nur Lieferservice erlaubt, in "gelben Zonen" dürfen Restaurants wieder öffnen.

Das gesamte Land ist derzeit als grün eingestuft. Es entfallen alle Restriktionen.

Veranstaltungen

In Regionen, die als "rot" eingestuft werden, bleiben Veranstaltungen untersagt. In "gelben" Regionen sind kulturelle Veranstaltungen mit Kapazitätsbeschränkungen möglich.

Das gesamte Land ist derzeit als grün eingestuft. Es entfallen alle Restriktionen.

Sport & Freizeit

In "gelben" Zonen dürfen Sport und Freizeiteinrichtungen mit bis zu 75 % ihrer Kapazität öffnen. In "roten" Zonen haben diese Einrichtungen geschlossen. Viele Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind in Mexiko-Stadt wieder geöffnet.

Das gesamte Land ist derzeit als grün eingestuft. Es entfallen alle Restriktionen.

Transport und Hotels

Hotellerie

Hotels in "roten" Regionen bleiben geschlossen und sind nur für systemrelevante Arbeit mit 25 % Kapazität geöffnet, während Hotels in "gelben" Regionen mit 75 % Auslastung wieder öffnen dürfen.

Das gesamte Land ist derzeit als grün eingestuft. Es entfallen alle Restriktionen.

Transport

Das Auswärtige Amt rät von der Nutzung des ÖPNV, einschließlich Überlandbussen sowie Kleinbussen im Großstadtbereich wegen der hohen Infektionsgefahr ab. In Baja California Sur sind medizinische Masken im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend.

Das gesamte Land ist derzeit als grün eingestuft. Es entfallen alle Restriktionen.

Flugbetrieb

Die inländischen und internationalen Flughäfen Mexikos sind geöffnet.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten

Landes- und Fremdwährung

Die Ausfuhr von lokaler und ausländischer Währung ist unbeschränkt möglich, muss aber ab einem Gegenwert von 10.000 USD deklariert werden. 

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Die Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Fundstücken, Gold (außer Goldschmuck), Kakteen, Korallen und anderen geschützten Tieren ist verboten.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.
Reisende sollten die bei Ankunft erhaltene Touristenkarte sicher verwahren; diese ist bei Ausreise den Behörden vorzulegen.

Informationen zu Minderjährigen

In Einzelfällen verlangen Airlines für die Ausreise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil den Nachweis des Einverständnisses des anderen Elternteils. Genaue Informationen erteilt die jeweilige Fluggesellschaft.

Hinweis: Die Einreise- und Quarantänebestimmungen und die Situation vor Ort können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.