Meine Reise
Abreise

Deutschland

Reiseziel

Ägypten (HRG)

Nationalitäten

Deutschland

Schnellübersicht für Ihre Reise

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Visum erforderlich

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Keine Einreisegenehmigung erforderlich

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Kein Reisepass erforderlich

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Kinderreisepass ausreichend

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Keine Pflichtimpfungen erforderlich

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Keine Reisekrankenversicherung erforderlich

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Die Übersicht dient als erster Anhaltspunkt. Bitte nehmen Sie zusätzlich die entsprechenden Details zur Kenntnis.

Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise

Einreiseinformationen

Einreisemodalitäten

Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet. 
Auswärtiges Amt:
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.

Zusätzliche Informationen zur Einreise

Nach Ausbruch des Krieges zwischen Israel und den palästinensischen Autonomiegebieten am 07.10.2023 ist der Grenzübergang Rafah mit dem Gazastreifen zu unregelmäßigen Zeiten geöffnet, vorwiegend für den Warenverkehr. Ausländischen bzw. Doppelstaatsbürgern aus dem Gazastreifen ist die Einreise (nach Ägypten) wieder gestattet. Unter Umständen sind hierfür Genehmigungen erforderlich, mit Wartezeiten am Grenzübergang ist zu rechnen.
In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise Geändert alert icon

Visum erforderlich für Aufenthalt: Ja

Es ist ein Visum für den Aufenthalt erforderlich. Dieses kann als e-Visum oder bei Ankunft als "Visa on Arrival" beantragt werden.

Reisende mit eVisa dürfen sich bis zu 30 Tage im Land aufhalten.

Visumgebühren

Mit einem bei Ankunft erhaltenen Visum können sich Reisende bis zu 30 Tage im Land aufhalten.
Die Visumgebühren sind in Euro oder US-Dollar bar zu zahlen.
Reisende können bei Ankunft an den Flughafen Sharm el Sheikh und Taba ein kostenloses Sinai-Visum erhalten, welches einen Aufenthalt von maximal 15 Tagen erlaubt. Sollten Orte außerhalb von Nuweiba, Dahab, Taba und Sharm el Sheikh bereist werden, so ist ein reguläres Visum erforderlich.

Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Ausweisdokumente

Eines der folgenden Ausweisdokumente muss bei der Einreise vorgelegt werden:

  • Reisepass (Hinweis: Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)
  • Vorläufiger Reisepass (Hinweis: Der vorläufige Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)
  • Personalausweis (Hinweis: Der Personalausweis muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 8 Monaten haben.)
  • Kinderreisepass (Hinweis: Der Kinderreisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)

Die folgenden Ausweisdokumente sind für eine Einreise nicht ausreichend:

  • Vorläufiger Personalausweis

Wichtige Anmerkungen zu Ausweisdokumenten Geändert

Achtung: Der Kinderreisepass wird nur als Reisedokument akzeptiert, wenn die Gültigkeit nicht manuell geändert wurde. In der jüngeren Vergangenheit ist es zu Zurückweisungen an der Grenze gekommen.

Personen, die mit dem Personalausweis einreisen, wird bei Einreise eine gesonderte Einreisekarte ausgestellt. Dafür sind zwei biometrische Passfotos notwendig.
Achtung: Obwohl die Einreise nach Ägypten mit dem Personalausweis möglich ist, wird dieser nicht überall im Land als gültiges Ausweisdokument anerkannt. So verlangen u.a. Bargeldtransferunternehmen die Vorlage eines gültigen Reisepasses.

Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren.

Aufenthaltsverlängerung

Die Aufenthaltsdauer kann über das "Egyptian Passports, Immigration, and Nationality Administration office" in Abbasiya, Kairo um bis zu 3 Monate verlängert werden. Die Kosten sind in US-Dollar zu begleichen.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Erforderliche Formulare und Dokumente für etwaigen Transit

Visum erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Einreisegenehmigung erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung

Lokale Währung darf bis zu einer Höchstgrenze von 5.000 ägyptischen Pfund eingeführt werden. Ausländische Währung darf unbegrenzt eingeführt werden, muss aber ab einem Gegenwert von 10.000 USD deklariert werden.
Bei Nichteinhaltung der Regeln zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld drohen Festnahme sowie Beschlagnahmung des Bargeldes.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Bestimmte Wertgegenstände wie elektrische Geräte, Videokameras usw. müssen bei der Einreise angemeldet werden. Satellitentelefone und Funkgeräte, die ohne vorherige Genehmigung des Ministeriums für Telekommunikation nach Ägypten eingeführt werden, können beschlagnahmt werden. Elektrische Geräte, die bei der Einreise nach Ägypten in den Reisepass eingetragen wurden, müssen bei der Ausreise aus dem Land vorgelegt werden. Andernfalls sind hohe Zollgebühren zu entrichten.
Die Einfuhr von Drohnen ohne vorherige Genehmigung durch die ägyptische Zivilluftfahrtbehörde ist verboten. Bei Nichtbeachtung drohen Haftstrafen.

Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Zusatzinformationen

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige

Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler

Hinweise für Doppelstaatler

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass das Zielland unter Umständen keine Mehrfachstaatsbürgerschaften anerkennt. Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland ist daher nicht gewährleistet, d.h. die Botschaft des anderen Landes kann in Notfällen (u.a. Inhaftierung) womöglich nur begrenzt oder gar keinen Schutz bieten. Zudem können Reisende aufgrund nationaler Bestimmungen zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet werden.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheit

Impfungen

Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A
Polio

Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Denguefieber (v.a. Mückenstiche)
Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
Typhus (v.a. schlechte Hygienebedingungen, kontaminierte Lebensmittel und Trinkwasser)
Meningokokken
Tollwut (v.a. Verletzungen durch infizierte Tiere)

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.

Gesundheit

Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten

Landes- und Fremdwährung

Es dürfen maximal 5.000 ägyptische Pfund ausgeführt werden. Ausländische Währung darf nur bis zu einem Gegenwert von 10.000 USD ausgeführt werden, es sei denn, dass Beträge, die diese Grenze überschreiten, bei der Einreise deklariert wurden.
Bei Nichteinhaltung der Regeln zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld drohen Festnahme sowie Beschlagnahmung des Bargeldes.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Für antike Gegenstände besteht ein Ausfuhrverbot. Die Nichteinhaltung dieses Gesetzes wird mit Geld- und/oder Freiheitsstrafen geahndet.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.

Informationen zu Minderjährigen

Ägyptische Staatsangehörige unter 18 Jahren, die von Ägypten aus ins Ausland reisen, müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen oder eine vorherige Genehmigung von der Generalverwaltung für Pässe, Einwanderung und Staatsangehörigkeit einholen.
Kinder unter 21 Jahren, die auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, brauchen für eine Ausreise die Zustimmung des ägyptischen Vaters.

Über das Zielgebiet

Gut zu wissen

Hauptstadt

Kairo

Sprachen

Arabisch

Währung

Ägyptisches Pfund (EGP)

Telefonvorwahl

+20

Trinkgelder

Restaurants: Ein Trinkgeld von 10-20% sind in der Gastronomie angemessen.
Hotels:
Je nach Unterkunft ist ein Trinkgeld von bis zu 20 EGP für Reinigungskräfte am Tag angemessen.
Taxis:
Ein Trinkgeld von 10-20% ist angemessen. Im öffentlichen Nahverkehr (Busse und Mikrobusse) werden keine Trinkgelder gegeben.
Tourguides:
Ein Trinkgeld von etwa $5 p.P. sind angemessen.

Im Notfall

Zentrale Notrufnummer

122

Polizei

122

Rettungswagen

123

Feuerwehr

180

Ansprechpartner vor Ort

Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten haben bei fehlender eigener diplomatischer Vertretung im Zielland die Möglichkeit, konsularische Betreuung in der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates einzuholen.

Botschaften und Auslandsvertretungen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die allerdings je nach Land und spezifischer Situation variieren können.

Wichtige Aufgaben von Botschaften und Konsulaten:

Schutz und Unterstützung der Staatsangehörigen: Sie bieten Hilfe bei Notfällen, wie verlorenen Pässen, Unfällen oder Naturkatastrophen. Auch in Fällen von Verhaftung oder Inhaftierung im Ausland kann die Botschaft Unterstützung anbieten.
Visa und Einreiseinformationen: Botschaften sind oft für die Ausstellung von Visa zuständig und bieten Informationen über Einreisebestimmungen, die sich je nach Ziel- und Herkunftsland unterscheiden können.
Reisedokumente: Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses kann die Botschaft Ersatzdokumente ausstellen, die es Reisenden ermöglichen, nach Hause zurückzukehren.
Notfallhilfe: In Krisensituationen (wie z.B. politischen Unruhen oder Naturkatastrophen) bieten Botschaften und Konsulate Evakuierungshilfe und Sicherheitshinweise.
Bürgerdienst: Botschaften bieten Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Dokumenten, die Registrierung von Geburten im Ausland oder die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten.

Was Botschaften und Konsulate nicht leisten können:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung: Botschaften können keine Rechtsberatung anbieten oder Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. Sie können jedoch Listen von lokalen Anwälten bereitstellen.
Finanzielle Unterstützung: In der Regel können Botschaften keine finanziellen Hilfen gewähren oder Reise- und Unterkunftskosten übernehmen, es sei denn, es handelt sich um sehr spezielle Notfälle.
Einmischung in die Justiz eines Gastlandes: Botschaften können nicht in die Gerichtsbarkeit des Gastlandes eingreifen oder deren Entscheidungen beeinflussen.
Hilfe für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland kann in diesem Fall oft nicht gewährleistet werden, d.h. in Notfällen (u.a. Inhaftierung) können Botschaften oder Auslandsvertretungen womöglich nur begrenzt oder gar keine Hilfestellung bieten.
Erteilung von Arbeitsgenehmigungen: Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsgenehmigungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Botschaften, sondern wird durch die Behörden des Gastlandes geregelt.

Praktische Tipps für Reisende:

Kontaktdaten der Botschaft: Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Botschaft Ihres Heimatlandes im Reiseland, bevor Sie abreisen. Diese Informationen können im Notfall sehr wertvoll sein.
Kopien wichtiger Dokumente: Machen Sie Kopien Ihres Reisepasses, Visums und anderer wichtiger Dokumente. Bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Informiert reisen: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Gastland und beachten Sie Reisewarnungen und -hinweise. Nutzen Sie dafür Krisenfrühwarnsysteme erfahrener Dienstleister wie A3M Global Monitoring.

Tourismuszentrale

Verkehr

Internationaler Führerschein erforderlich: Ja

Der nationale Führerschein ist immer mitzuführen.

Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

Tempolimit Schnellstraße

Auf Schnellstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Promillegrenze

Im Land gilt eine Promillegrenze von 0,0.

Zusatzinformationen

In Ägypten herrscht Rechtsverkehr.

Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.