Meine Reise
Abreise

Deutschland

Reiseziel

Simbabwe

Nationalitäten

Deutschland

Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Einreisemodalitäten
  • Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise
  • Zoll- und Einfuhrbestimmungen
  • Personen mit vollständigem Impfschutz
  • Personen mit unvollständigem Impfschutz
  • Genesene
  • Ungeimpfte und nicht-Genesene
  • Minderjährige
  • Einschränkungen vor Ort
  • Aktivitäten
  • Transport und Hotels

Einreiseinformationen

Einreisemodalitäten Geändert

Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet. 

Einreisebestimmungen Geändert

Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.

Zusätzliche Informationen zur Einreise Geändert

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise Geändert

Visum erforderlich für Aufenthalt: Ja Geändert

Es ist ein Visum für den Aufenthalt erforderlich. Dieses kann bei Ankunft als "Visa on Arrival" beantragt werden.

Touristische Reisende bekommen bei Ankunft ein Visum über 90 Tage ausgestellt.
Reisende können an den simbabwischen Grenzübergängen Kazungula und Victoria Falls sowie an den Flughäfen Harare und Victoria Falls außerdem ein sogenanntes KAZA Visa erwerben, das zum touristischen Aufenthalt für 30 Tage in Simbabwe, Sambia und zu Tagesausflügen in den Chobe-Nationalpark in Botsuana berechtigt.
Für einen Visumantrag werden unter Umständen folgende Unterlagen benötigt: Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes, eines Rückreise-/Weiterreise-Tickets, einer Unterkunft sowie Passbilder und Einladungsschreiben. Zur Beantragung eines Visums für Minderjährige, die allein oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisen, wird unter Umständen eine Geburtsurkunde sowie die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten benötigt. Verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Auslandsvertretung.

Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Einreiseformulare: Nein Geändert

Es gibt derzeit im Vorfeld der Reise keine verpflichtenden Einreiseformulare oder Online-Registrierungen mit COVID-19-Bezug.

Ausweisdokumente

Eines der folgenden Ausweisdokumente muss bei der Einreise vorgelegt werden:

  • Reisepass (Hinweis: Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von 6 Monaten über die Reisedauer hinaus haben.)
  • Kinderpass (Hinweis: Der Kinderreisepass muss eine Restgültigkeit von 6 Monaten über die Reisedauer hinaus haben.)

Die folgenden Ausweisdokumente sind für eine Einreise nicht ausreichend:

  • Vorläufiger Reisepass
  • Personalausweis
  • Vorläufiger Personalausweis

Anmerkungen zu Reisedokumenten

Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren.

Aufenthaltsverlängerung

Aufenthaltsverlängerungen müssen vor Ort bei den zuständigen Behörden beantragt werden.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Erforderliche Formulare und Dokumente für etwaigen Transit

Visum erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Einreisegenehmigung erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen Geändert

Landes- und Fremdwährung Geändert

Fremdwährung darf in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, muss aber für Ausfuhrzwecke bei der Einreise deklariert werden.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Es gibt ein Einfuhrverbot für Betäubungsmittel und Amphetamine, Honig, unanständige oder obszöne Literatur, Spielzeugwaffen, Stichwaffen (Messer).
Jagdwaffen mit Munition dürfen eingeführt werden, für die Einfuhr ist jedoch eine befristete Erlaubnis notwendig, die bei Einreise beantragt werden kann.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/ verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Listen möglicherweise verbotener Substanzen sind über die Webseite des International Narcotics Control Board oder die jeweiligen lokalen Behörden abrufbar. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Zusatzinformationen

Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Restriktionen finden sich auf folgender Website. 

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Gesundheit

Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist.

Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Digitales COVID-Zertifikat der EU anerkannt: Nein

Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen.

COVID-19 Impfstatus und Einreise

Personen mit vollständigem Impfschutz Geändert

Definition vollst. Impfschutz gemäß Zielland Geändert

Alle Nachweispflichten sind aufgehoben.

Akzeptanz von Kreuzimpfungen: Unbekannt

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Quarantäne bei Einreise: Nein Geändert

Es gibt keine Einreisequarantäne bei vollständigem Impfschutz.

COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Nein Geändert

Es gibt keine Testerfordernis bei vollständigem Impfschutz.

Personen mit unvollständigem Impfschutz Geändert

Anmerkungen zum unvollst. Impfschutz

Es bestehen keine Einschränkungen

Einreise grundsätzlich möglich: Ja

Unvollst. Impfschutz erlaubt die grundsätzliche Einreise.

Quarantäne bei Einreise: Nein Geändert

Es gibt keine Einreisequarantäne mit unvollständigem Impfschutz.

COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Nein

Es gibt keine Testerfordernis mit unvollständigem Impfschutz.

Genesene Geändert

Anmerkungen zu Genesenen

Es bestehen keine Einschränkungen.

Einreise grundsätzlich möglich: Ja

Genesene können grundsätzlich einreisen.

Quarantäne bei Einreise: Nein Geändert

Es gibt keine Einreisequarantäne für vollständig Genesene.

COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Nein

Es gibt keine Testerfordernis für vollständig Genesene.

Ungeimpfte und nicht-Genesene Geändert

Einreise grundsätzlich möglich: Ja

Ungeimpfte / nicht Genesene können grundsätzlich einreisen.

Quarantäne bei Einreise: Nein Geändert

Es bestehen keine Quarantänebeschränkungen.

COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Nein Geändert

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Alle Nachweispflichten sind aufgehoben

Minderjährige Geändert

Quarantäne bei Einreise für Minderjährige: Nein

Es bestehen keine Quarantänebestimmungen.

Anmerkungen zur Testpflicht Geändert

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Es besteht keine Nachweispflicht.

Anmerkungen zum Impfnachweis Geändert

Es liegen keine Informationen über eine mögliche Befreiung von Minderjährigen von der Pflicht eines Impfnachweises vor.

Es bestehen keine Einschränkungen.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige

Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler

Hinweise für Doppelstaatler

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass das Zielland unter Umständen keine Mehrfachstaatsbürgerschaften anerkennt. Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland ist daher nicht gewährleistet, d.h. die Botschaft des anderen Landes kann in Notfällen (u.a. Inhaftierung) womöglich nur begrenzt oder gar keinen Schutz bieten. Zudem können Reisende aufgrund nationaler Bestimmungen zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet werden.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

COVID-19 Einschränkungen vor Ort

Einschränkungen vor Ort Geändert

Besondere Bestimmungen für Minderjährige vor Ort

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Einschränkungen der Bewegungsfreiheit Geändert

Es bestehen keine Reisebeschränkungen mehr. Die Ausgangssperre wurde abgeschafft.

Lockdown

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Hygiene-/Abstandsregeln Geändert

Alle Einschränkungen sind aufgehoben.

Sonstiges Geändert

Alle Einschränkungen sind aufgehoben.

Aktivitäten Geändert

Geschäfte Geändert

Alle Einschränkungen sind aufgehoben.

Gastronomie Geändert

Alle Einschränkungen sind aufgehoben.

Veranstaltungen Geändert

Alle Einschränkungen sind aufgehoben.

Sport & Freizeit Geändert

Alle Einschränkungen sind aufgehoben.

Transport und Hotels Geändert

Hotellerie Geändert

Alle Einschränkungen sind aufgehoben.

Transport

Alle Einschränkungen sind aufgehoben.

Flugbetrieb

Der internationale wie nationale Flugbetrieb operiert normal.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten

Landes- und Fremdwährung

Fremdwährung darf in Höhe des bei Einreise deklarierten Gegenwertes ausgeführt werden. Die Ausfuhr von Beträgen, die 10.000 USD übersteigen, muss angezeigt werden.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Eine Genehmigung der Zollbehörde muss vorgelegt werden, wenn größere Mengen von Kunsthandwerk und Shona-Skulpturen ausgeführt werden sollen.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weite Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.

Informationen zu Minderjährigen

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige.

Hinweis: Die Einreise- und Quarantänebestimmungen und die Situation vor Ort können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.

Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:

ITO-Reise GmbH

Webseite:www.itoreise.de
E-Mail:info@itoreise.de
Telefon:+49 851 720390