Meine Reise
Abreise

Deutschland

Reiseziel

Spanien (PMI)

Nationalitäten

Deutschland

Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Ausreisemodalitäten

Einreiseinformationen

Einreisemodalitäten

Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet. 

Zusätzliche Informationen zur Einreise

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise

Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.

Sofern eine Reisedauer von 90 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.

Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Ausweisdokumente

Eines der folgenden Ausweisdokumente muss bei der Einreise vorgelegt werden:

  • Reisepass (Hinweis: Der Reisepass darf bei Einreise maximal 12 Monate abgelaufen sein.)
  • Vorläufiger Reisepass (Hinweis: Der vorläufige Reisepass darf bei Einreise maximal 12 Monate abgelaufen sein.)
  • Personalausweis (Hinweis: Der Personalausweis darf bei Einreise maximal 12 Monate abgelaufen sein.)
  • Vorläufiger Personalausweis (Hinweis: Der vorläufige Personalausweis muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.)
  • Kinderreisepass (Hinweis: Der Kinderreisepass darf bei Einreise maximal 12 Monate abgelaufen sein.)

Wichtige Anmerkungen zu Ausweisdokumenten

Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren.

Aufenthaltsverlängerung

Bei Aufenthalten über 90 Tage muss ein Aufenthaltstitel beantragt werden.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Erforderliche Formulare und Dokumente für etwaigen Transit

Visum erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Einreisegenehmigung erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung

Beträge, die den Gegenwert von 10.000 EUR übersteigen (einschließlich Bankschecks und Schecks jeder Art) müssen angemeldet werden.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Genaue Angaben darüber, wie viele Zigaretten, Tabak und co. Sie innerhalb der EU mitnehmen können, finden Sie unter dem Link:

Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Zusatzinformationen

Barkäufe sind in Spanien seit dem 01.01.21 nur noch bis zu einem Betrag von 1.000€ möglich.

Ab 100.000€ Barmitteltransport muss eine vorherige Anmeldung beim Zoll erfolgen.
Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige

Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler

Hinweise für Doppelstaatler

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass das Zielland unter Umständen keine Mehrfachstaatsbürgerschaften anerkennt. Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland ist daher nicht gewährleistet, d.h. die Botschaft des anderen Landes kann in Notfällen (u.a. Inhaftierung) womöglich nur begrenzt oder gar keinen Schutz bieten. Zudem können Reisende aufgrund nationaler Bestimmungen zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet werden.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheit

Impfungen

Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A

Impfung bei besonderer Exposition: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Gesundheit

Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten Geändert

Landes- und Fremdwährung

Beträge, die den Gegenwert von 10.000 EUR (einschließlich Bankschecks und Schecks jeder Art) übersteigen, müssen angemeldet werden.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Für Gegenstände von archäologischem, historischem, ethnografischem, künstlerischem und sonstigem wissenschaftlichem oder kulturellem Wert ist eine von den zuständigen Behörden ausgestellte Ausfuhrgenehmigung erforderlich.

Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.

Informationen zu Minderjährigen Geändert

Alleinreisende spanische Minderjährige (einschließlich Doppelstaatler) benötigen für die Ausreise eine Genehmigung.

Ausreisegenehmigung Minderjährige

Über das Zielgebiet

Gut zu wissen

Hauptstadt

Madrid

Sprachen

Spanisch

Währung

Euro (EUR)

Telefonvorwahl

+34

Trinkgelder

In Spanien sind 5 bis 10 Prozent Trinkgeld üblich.
Restaurants und Cafés: Kleinere Beträge (z.B. bei einzelnen Getränken) werden aufgerundet. Trinkgeld wird normalerweise in bar hinterlassen.
Hotel: Pro Übernachtung ist 1 Euro üblich.
Taxis: Größere Trinkgeldbeträge sind unüblich.

Im Notfall

Zentrale Notrufnummer

112

Polizei

112

Rettungswagen

112

Feuerwehr

112

Ansprechpartner vor Ort

Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

Tourismuszentrale

Verkehr

Internationaler Führerschein erforderlich: Nein

Ein gültiger nationaler Führerschein ist ausreichend.

Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.
Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

Tempolimit Schnellstraße

Auf Schnellstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h.

Promillegrenze

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Zusatzinformationen

Im Land herrscht Rechtsverkehr.
In Spanien besteht keine generelle Winterreifenpflicht. In manchen Regionen weisen Verkehrsschilder jedoch auf die Notwendigkeit der Winterbereifung hin.

Hinweis: Die Einreise- und Quarantänebestimmungen und die Situation vor Ort können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.