Meine Reise
Abreise

Deutschland

Reiseziel

Namibia (WDH)

Nationalitäten

Deutschland

Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Einreisemodalitäten
  • Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise
  • Zoll- und Einfuhrbestimmungen
  • Personen mit vollständigem Impfschutz
  • Personen mit unvollständigem Impfschutz
  • Genesene
  • Ungeimpfte und nicht-Genesene
  • Minderjährige
  • Einschränkungen vor Ort
  • Aktivitäten
  • Transport und Hotels

Einreiseinformationen

Einreisemodalitäten Geändert

Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet. 

Einreisebestimmungen Geändert

Es sind derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Grenzschließungen, Test- und Impfnachweispflichten) in Kraft.

Zusätzliche Informationen zur Einreise Geändert

Bei der Weiterreise nach Südafrika sollten Reisende mit Kindern unbedingt die dort geltenden Bestimmungen hinsichtlich der Akzeptanz von Kinderreisepässen beachten.
In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise Geändert

Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein Geändert

Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.

Sofern eine Reisedauer von 90 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.
Bei der Ankunft erhalten Reisende einen "Visitor's Entry Permit" in ihren Pass gestempelt. Mit diesem sind touristische Aktivitäten erlaubt, aber auch das Besuchen von Workshops und Meetings.

Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Einreiseformulare: Nein Geändert

Es gibt derzeit im Vorfeld der Reise keine verpflichtenden Einreiseformulare oder Online-Registrierungen mit COVID-19-Bezug.

Ausweisdokumente

Eines der folgenden Ausweisdokumente muss bei der Einreise vorgelegt werden:

  • Reisepass (Hinweis: Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von 6 Monaten über die Reisedauer hinaus haben.)
  • Vorläufiger Reisepass (Hinweis: Der vorläufige Reisepass muss eine Restgültigkeit von 6 Monaten über die Reisedauer hinaus haben.)
  • Kinderpass (Hinweis: Der Kinderreisepass muss eine Restgültigkeit von 6 Monaten über die Reisedauer hinaus haben.)

Die folgenden Ausweisdokumente sind für eine Einreise nicht ausreichend:

  • Personalausweis
  • Vorläufiger Personalausweis

Anmerkungen zu Reisedokumenten

Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Aufenthaltsverlängerung ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Die Verlängerung ist beim Ministerium für Inneres, Einwanderung, Sicherheit und Gefahrenabwehr zu beantragen.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Erforderliche Formulare und Dokumente für etwaigen Transit

Visum erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Einreisegenehmigung erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen Geändert

Landes- und Fremdwährung Geändert

Lokale Währung kann bis zu einem Betrag von 50.000 NAD eingeführt werden, Beträge ab 5.000 NAD sind aber deklarierungspflichtig.
Die Einfuhr ausländischer Währung unterliegt keinen Restriktionen, solange diese bei Einreise deklariert wird.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Die Einfuhr von Jagdwaffen ist gestattet, die notwendige Genehmigung kann bei der Einreise am Flughafen eingeholt werden.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/ verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Listen möglicherweise verbotener Substanzen sind über die Webseite des International Narcotics Control Board oder die jeweiligen lokalen Behörden abrufbar. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Zusatzinformationen

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Gesundheit

Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist.

Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Digitales COVID-Zertifikat der EU anerkannt: Unbekannt

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

COVID-19 Impfstatus und Einreise

Personen mit vollständigem Impfschutz Geändert

Definition vollst. Impfschutz gemäß Zielland Geändert

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Akzeptanz von Kreuzimpfungen: Unbekannt Geändert

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Quarantäne bei Einreise: Nein Geändert

Es gibt keine Einreisequarantäne bei vollständigem Impfschutz.

COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Nein Geändert

Es gibt keine Testerfordernis bei vollständigem Impfschutz.

Personen mit unvollständigem Impfschutz Geändert

Anmerkungen zum unvollst. Impfschutz

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Einreise grundsätzlich möglich: Ja Geändert

Unvollst. Impfschutz erlaubt die grundsätzliche Einreise.

Quarantäne bei Einreise: Nein Geändert

Es gibt keine Einreisequarantäne mit unvollständigem Impfschutz.

COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Nein Geändert

Es gibt keine Testerfordernis mit unvollständigem Impfschutz.

Genesene Geändert

Anmerkungen zu Genesenen Geändert

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Einreise grundsätzlich möglich: Ja Geändert

Genesene können grundsätzlich einreisen.

Quarantäne bei Einreise: Nein Geändert

Es gibt keine Einreisequarantäne für vollständig Genesene.

COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Nein Geändert

Es gibt keine Testerfordernis für vollständig Genesene.

Ungeimpfte und nicht-Genesene Geändert

Einreise grundsätzlich möglich: Ja Geändert

Ungeimpfte / nicht Genesene können grundsätzlich einreisen.

Quarantäne bei Einreise: Nein Geändert

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Nein Geändert

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Minderjährige Geändert

Quarantäne bei Einreise für Minderjährige: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Anmerkungen zur Testpflicht Geändert

Sofern Testpflichten bestehen, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit.

Anmerkungen zum Impfnachweis Geändert

Es liegen keine Informationen über eine mögliche Befreiung von Minderjährigen von der Pflicht eines Impfnachweises vor.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige

Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Reisen Minderjährige mit einem Erwachsenen, kann an den Grenzen das Sorgerecht geprüft werden. Daher sind eine Kopie des Ausweises, eine amtliche Vollmacht (affidavit) und Kontaktdaten eines Sorgeberechtigten mitzuführen.
Reisen Minderjährige mit einem Sorgeberechtigten, ist eine Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person mitzuführen. Sollte es nur eine sorgeberechtigte Person geben, so ist das amtliche Dokument des Grundes dafür mitzuführen (Sorgerechtsvollmacht).

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Reist eine minderjährige Person alleine, so ist für die Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich.
Alleinreisende Minderjährige müssen bei der Einreise nach Namibia zusätzlich ein Bestätigungsschreiben mit Kontaktdaten und Wohnadresse, eine Kopie des Reisepasses und ggf. eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis der Person vorlegen, zu der der Minderjährige reist.

Weitere Anmerkungen

Minderjährige müssen immer eine Geburtsurkunde mit sich führen.

Hinweise für Doppelstaatler

Hinweise für Doppelstaatler

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass das Zielland unter Umständen keine Mehrfachstaatsbürgerschaften anerkennt. Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland ist daher nicht gewährleistet, d.h. die Botschaft des anderen Landes kann in Notfällen (u.a. Inhaftierung) womöglich nur begrenzt oder gar keinen Schutz bieten. Zudem können Reisende aufgrund nationaler Bestimmungen zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet werden.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

COVID-19 Einschränkungen vor Ort

Einschränkungen vor Ort Geändert

Besondere Bestimmungen für Minderjährige vor Ort Geändert

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Einschränkungen der Bewegungsfreiheit Geändert

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.

Lockdown

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Hygiene-/Abstandsregeln Geändert

Die Maskenpflicht wurde aufgehoben. Die Behörden sprechen jedoch eine Empfehlung für das Tragen von Masken in Innenräumen und im Nah- und Fernverkehr aus.

Sonstiges Geändert

Ungeimpfte Personen müssen sich bei einer symptomatischen positiven Testung für 7 Tage isolieren, bei einer asymptomatischen Testung für 5 Tage. Vollständig geimpfte asymptomatische Personen und in den letzten drei Monaten genesene asymptomatische Personen müssen sich nicht isolieren.

Die privaten Labore Pathcare Namibia und OSH-Med International bieten Testmöglichkeiten für Reisende an. Eine Übersicht der Testzentren stellt auch das Namibia Tourism Board zur Verfügung.

Aktivitäten Geändert

Geschäfte Geändert

Geschäfte sind geöffnet.

Gastronomie Geändert

Gastronomische Betriebe und Bars sind geöffnet.

Veranstaltungen Geändert

Veranstaltungen dürfen ohne COVID-19-bedingte Einschränkungen stattfinden.

Sport & Freizeit Geändert

Fitness- und Sportstudios sowie öffentliche Freizeiteinrichtungen wie Spielplätze, Schwimmbäder, Spielhallen und Nachtclubs sind geöffnet.

Kontaktsportarten sind erlaubt.

Transport und Hotels Geändert

Hotellerie Geändert

Hotelbetriebe und Unterkünfte dürfen mit Genehmigung öffnen.

Transport Geändert

Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr wird eine Maske empfohlen.

Flugbetrieb Geändert

Die internationalen Flughäfen Windhoek Hosea Kutako und Walvisbay sind beide für internationale Ankünfte (u.a. aus Deutschland, Äthiopien und Südafrika) geöffnet. Eine Maskenpflicht besteht nicht, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird jedoch weiterhin empfohlen.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten

Landes- und Fremdwährung

Lokale Währung kann bis zu einem Betrag von 50.000 NAD ausgeführt werden. Die Ausfuhr ausländischer Währung ist auf den Gegenwert beschränkt, der bei der Einreise angegeben wurde.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Es sind keine besonderen Restriktionen im Hinblick auf ausfuhrbeschränkte oder verbotene Waren bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weite Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.

Informationen zu Minderjährigen

Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen, aus der die Eltern hevorgehen. Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde, bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung.
Für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist eine eidesstattliche Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils (inklusive Passkopie und Kontaktdaten) erforderlich.

Hinweis: Die Einreise- und Quarantänebestimmungen und die Situation vor Ort können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.

Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:

ITO-Reise GmbH

Webseite:www.itoreise.de
E-Mail:info@itoreise.de
Telefon:+49 851 720390