Portugal (LIS)
Bangladesch
Türkei
Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen
Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:
- Einreisemodalitäten
Einreiseinformationen
Einreisemodalitäten Geändert
Zusätzliche Informationen zur Einreise Geändert
Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise
Visum erforderlich für Aufenthalt: Ja
Es ist ein Visum für den Aufenthalt erforderlich. Dieses kann bei Ankunft als "Visa on Arrival" beantragt werden.
Ausweisdokumente
Eines der folgenden Ausweisdokumente muss bei der Einreise vorgelegt werden:
- Reisepass (Hinweis: Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)
- Vorläufiger Reisepass (Hinweis: Der vorläufige Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)
- Kinderpass (Hinweis: Der Kinderreisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)
Die folgenden Reisedokumente sind für eine Einreise nicht ausreichend:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
Anmerkungen zu Reisedokumenten
Aufenthaltsverlängerung
Erforderliche Formulare und Dokumente für etwaigen Transit
Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren
Medikamente
Gesundheit
COVID-19 Impfstatus und Einreise
Personen mit vollständigem Impfschutz
Definition vollst. Impfschutz gemäß Zielland
Als vollständig geimpft gelten in aller Regel Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben).
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen.
Die Impfung muss 14 Tage vor Einreise abgeschlossen worden sein.
Personen mit unvollständigem Impfschutz
COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Ja
Bei Einreise vorzulegen: PCR-Test.
Durchführung der PCR-/LAMP-/TMA-Tests vor Einreise: 72 Stunden.
Minderjährige bis zum Alter von und einschließlich 11 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Ungeimpfte Minderjährige können gemeinsam mit ihrer Familie reisen (ungeachtet des Herkunftslandes), wenn diese vollständigen Impfschutz hat. Sie müssen sich nach Auskunft des Auswärtigen Amtes den gleichen Formalitäten unterziehen, die auf ihre Familienmitglieder bei Ankunft Anwendung finden.
Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Bei Ankunft können zufällige PCR- oder Antigentests durchgeführt werden, wenn die Reisenden symptomatisch erscheinen.
Ob ungeimpfte Transitreisende von der Vorlage eines negativen PCR-Tests ausgenommen sind, ist derzeit unklar. Reisende sollten einen solchen Test in jedem Fall dabei haben, um auf der sicheren Seite zu sein.
Genesene
COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Ja
Bei Einreise vorzulegen: PCR-Test.
Durchführung der PCR-/LAMP-/TMA-Tests vor Einreise: 72 Stunden.
Minderjährige bis zum Alter von und einschließlich 11 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Ungeimpfte Minderjährige können gemeinsam mit ihrer Familie reisen (ungeachtet des Herkunftslandes), wenn diese vollständigen Impfschutz hat. Sie müssen sich nach Auskunft des Auswärtigen Amtes den gleichen Formalitäten unterziehen, die auf ihre Familienmitglieder bei Ankunft Anwendung finden.
Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Bei Ankunft können zufällige PCR- oder Antigentests durchgeführt werden, wenn die Reisenden symptomatisch erscheinen.
Ob ungeimpfte Transitreisende von der Vorlage eines negativen PCR-Tests ausgenommen sind, ist derzeit unklar. Reisende sollten einen solchen Test in jedem Fall dabei haben, um auf der sicheren Seite zu sein.
Ungeimpfte und nicht-Genesene
Quarantäne bei Einreise: Nein
Sollten einreisende Personen Symptome zeigen, so unterziehen sie sich einem PCR-/Antigen-Test bei Einreise. Bei einem positiven Ergebnis ist auf eigenen Kosten eine 7-tägige Quarantäne einzuhalten. Weitere Tests können während der Quarantänezeit hinzukommen. Zudem kann der Reisepass eingezogen werden.
COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Ja
Bei Einreise vorzulegen: PCR-Test.
Durchführung der PCR-/LAMP-/TMA-Tests vor Einreise: 72 Stunden.
Minderjährige bis zum Alter von und einschließlich 11 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Ungeimpfte Minderjährige können gemeinsam mit ihrer Familie reisen (ungeachtet des Herkunftslandes), wenn diese vollständigen Impfschutz hat. Sie müssen sich nach Auskunft des Auswärtigen Amtes den gleichen Formalitäten unterziehen, die auf ihre Familienmitglieder bei Ankunft Anwendung finden.
Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Bei Ankunft können zufällige PCR- oder Antigentests durchgeführt werden, wenn die Reisenden symptomatisch erscheinen.
Ob ungeimpfte Transitreisende von der Vorlage eines negativen PCR-Tests ausgenommen sind, ist derzeit unklar. Reisende sollten einen solchen Test in jedem Fall dabei haben, um auf der sicheren Seite zu sein.
Minderjährige und Doppelstaatler
Hinweise für Doppelstaatler
Hinweise für Doppelstaatler
COVID-19 Einschränkungen vor Ort
Einschränkungen vor Ort
Sonstiges
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet, sind unter Umständen Test- und Quarantänemaßnahmen einzuhalten.
Die Regierung von Bangladesch hat eine Liste mit empfohlenen Testeinrichtungen für internationale Passagiere bereitgestellt.
Aktivitäten
Transport und Hotels
Ausreiseinformationen
Ausreisemodalitäten
Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren
Hinweis: Die Einreise- und Quarantänebestimmungen und die Situation vor Ort können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.