Meine Reise
Abreise

Portugal (LIS)

Reiseziel

Bangladesch

Nationalitäten

Türkei

Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Einreisemodalitäten

Einreiseinformationen

Einreisemodalitäten Geändert

Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet.

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist über die regulären Verkehrswege möglich, unterliegt aber weiterhin COVID-19-bezogenen Bestimmungen.

Zusätzliche Informationen zur Einreise Geändert

Bei Ankunft werden biometrische Daten (u.a. Fingerabdrücke, Fotos) des Reisenden erfasst.
In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.



Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise

Visum erforderlich für Aufenthalt: Ja

Es ist ein Visum für den Aufenthalt erforderlich. Dieses kann bei Ankunft als "Visa on Arrival" beantragt werden.

Es ist die Einladung eines bangladeschischen Staatsangehörigen erforderlich.
Die abgebildeten Informationen in Bezug auf die Notwendigkeit eines Business-/Geschäftsreise-Visums beziehen sich auf folgende Reisezwecke: Kunden- oder Lieferantenbesuche, Besprechungen, Forschungsreisen, Verhandlungen, Besuche von Messen und Ausstellungen, Teilnahme an fachlichen Tagungen oder Seminaren. Für darüberhinausgehende Aktivitäten können abweichende Regelungen gelten, die über einen spezialisierten Visumsdienstleister oder die zuständige Auslandsvertretung erfragt werden können.
Für einen Visumantrag werden unter Umständen folgende Unterlagen benötigt: Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes, eines Rückreise-/Weiterreise-Tickets, einer Unterkunft sowie Passbilder und Einladungsschreiben. Zur Beantragung eines Visums für Minderjährige, die allein oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisen, wird unter Umständen eine Geburtsurkunde sowie die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten benötigt. Verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Auslandsvertretung.

Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Einreiseformulare: Nein

Es gibt derzeit im Vorfeld der Reise keine verpflichtenden Einreiseformulare oder Online-Registrierungen mit COVID-19-Bezug.

Ausweisdokumente

Eines der folgenden Ausweisdokumente muss bei der Einreise vorgelegt werden:

  • Reisepass (Hinweis: Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)
  • Vorläufiger Reisepass (Hinweis: Der vorläufige Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)
  • Kinderpass (Hinweis: Der Kinderreisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)

Die folgenden Reisedokumente sind für eine Einreise nicht ausreichend:

  • Personalausweis
  • Vorläufiger Personalausweis

Anmerkungen zu Reisedokumenten

Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Verlängerung des Aufenthalts kann bei der Einwanderungs- und Passbehörde in Bangladesch beantragt werden.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Erforderliche Formulare und Dokumente für etwaigen Transit

Visum erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Einreisegenehmigung erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung

Ausländisches Bargeld muss ab einem Gegenwert von 5.000 US-Dollar bei der Einreise deklariert werden.
Inländische Währung darf maximal bis zu einem Betrag von 100 BDT eingeführt werden.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Lebensmittel (auch Schweinefleisch) dürfen für den persönlichen Bedarf eingeführt werden. Alkohol (für Nichtmuslime gilt eine Beschränkung auf zwei Flaschen) sowie pornografische Materialien, darunter fallen auch westliche Zeitschriften, in denen freizügig abgebildete Personen zu sehen sind, dürfen nicht mit ins Land gebracht werden.
Bei der Einfuhr brennbarer Flüssigkeiten und Chemikalien, Waffen (Feuerwaffen, Messer etc.) und Munition muss eine Genehmigung des Innenministeriums vorliegen.
Reisende müssen die Einfuhr von Gold, Silber und Edelsteinen sowie Schmuck bei der Einreise deklarieren und Zoll bezahlen. Andernfalls drohen Strafverfolgung und vergleichbar hohe Haftstrafen.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weite Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Zusatzinformationen

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Gesundheit

Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist.

Pflichtimpfungen: Ja

Für Kinder unter 5 Jahren wird bei der Einreise ein Polio-Impfnachweis verlangt.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Digitales COVID-Zertifikat der EU anerkannt: Unbekannt

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

COVID-19 Impfstatus und Einreise

Personen mit vollständigem Impfschutz

Definition vollst. Impfschutz gemäß Zielland

Als vollständig geimpft gelten in aller Regel Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben).

Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen.

Die Impfung muss 14 Tage vor Einreise abgeschlossen worden sein.

Akzeptanz von Kreuzimpfungen: Unbekannt

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Quarantäne bei Einreise: Nein

Es gibt keine Einreisequarantäne bei vollständigem Impfschutz.

COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Nein

Es gibt keine Testerfordernis bei vollständigem Impfschutz.

Personen mit unvollständigem Impfschutz

Anmerkungen zum unvollst. Impfschutz

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Einreise grundsätzlich möglich: Ja

Unvollst. Impfschutz erlaubt die grundsätzliche Einreise.

Quarantäne bei Einreise: Nein

Es gibt keine Einreisequarantäne mit unvollständigem Impfschutz.

COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Ja

Bei Einreise vorzulegen: PCR-Test.
Durchführung der PCR-/LAMP-/TMA-Tests vor Einreise: 72 Stunden.
Minderjährige bis zum Alter von und einschließlich 11 Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Ungeimpfte Minderjährige können gemeinsam mit ihrer Familie reisen (ungeachtet des Herkunftslandes), wenn diese vollständigen Impfschutz hat. Sie müssen sich nach Auskunft des Auswärtigen Amtes den gleichen Formalitäten unterziehen, die auf ihre Familienmitglieder bei Ankunft Anwendung finden.

Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.

Bei Ankunft können zufällige PCR- oder Antigentests durchgeführt werden, wenn die Reisenden symptomatisch erscheinen.

Ob ungeimpfte Transitreisende von der Vorlage eines negativen PCR-Tests ausgenommen sind, ist derzeit unklar. Reisende sollten einen solchen Test in jedem Fall dabei haben, um auf der sicheren Seite zu sein.

Genesene

Anmerkungen zu Genesenen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Einreise grundsätzlich möglich: Ja

Genesene können grundsätzlich einreisen.

Quarantäne bei Einreise: Nein

Es gibt keine Einreisequarantäne für vollständig Genesene.

COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Ja

Bei Einreise vorzulegen: PCR-Test.
Durchführung der PCR-/LAMP-/TMA-Tests vor Einreise: 72 Stunden.
Minderjährige bis zum Alter von und einschließlich 11 Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Ungeimpfte Minderjährige können gemeinsam mit ihrer Familie reisen (ungeachtet des Herkunftslandes), wenn diese vollständigen Impfschutz hat. Sie müssen sich nach Auskunft des Auswärtigen Amtes den gleichen Formalitäten unterziehen, die auf ihre Familienmitglieder bei Ankunft Anwendung finden.

Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.

Bei Ankunft können zufällige PCR- oder Antigentests durchgeführt werden, wenn die Reisenden symptomatisch erscheinen.

Ob ungeimpfte Transitreisende von der Vorlage eines negativen PCR-Tests ausgenommen sind, ist derzeit unklar. Reisende sollten einen solchen Test in jedem Fall dabei haben, um auf der sicheren Seite zu sein.

Ungeimpfte und nicht-Genesene

Einreise grundsätzlich möglich: Ja

Ungeimpfte / nicht Genesene können grundsätzlich einreisen.

Quarantäne bei Einreise: Nein

Sollten einreisende Personen Symptome zeigen, so unterziehen sie sich einem PCR-/Antigen-Test bei Einreise. Bei einem positiven Ergebnis ist auf eigenen Kosten eine 7-tägige Quarantäne einzuhalten. Weitere Tests können während der Quarantänezeit hinzukommen. Zudem kann der Reisepass eingezogen werden.

COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Ja

Bei Einreise vorzulegen: PCR-Test.
Durchführung der PCR-/LAMP-/TMA-Tests vor Einreise: 72 Stunden.
Minderjährige bis zum Alter von und einschließlich 11 Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Ungeimpfte Minderjährige können gemeinsam mit ihrer Familie reisen (ungeachtet des Herkunftslandes), wenn diese vollständigen Impfschutz hat. Sie müssen sich nach Auskunft des Auswärtigen Amtes den gleichen Formalitäten unterziehen, die auf ihre Familienmitglieder bei Ankunft Anwendung finden.

Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.

Bei Ankunft können zufällige PCR- oder Antigentests durchgeführt werden, wenn die Reisenden symptomatisch erscheinen.

Ob ungeimpfte Transitreisende von der Vorlage eines negativen PCR-Tests ausgenommen sind, ist derzeit unklar. Reisende sollten einen solchen Test in jedem Fall dabei haben, um auf der sicheren Seite zu sein.

Minderjährige und Doppelstaatler

Hinweise für Doppelstaatler

Hinweise für Doppelstaatler

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass das Zielland unter Umständen keine Mehrfachstaatsbürgerschaften anerkennt. Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland ist daher nicht gewährleistet, d.h. die Botschaft des anderen Landes kann in Notfällen (u.a. Inhaftierung) womöglich nur begrenzt oder gar keinen Schutz bieten. Zudem können Reisende aufgrund nationaler Bestimmungen zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet werden.

COVID-19 Einschränkungen vor Ort

Einschränkungen vor Ort

Einschränkungen der Bewegungsfreiheit

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.

Lockdown

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Hygiene-/Abstandsregeln

Es gilt eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Private Versammlungen dürfen wieder stattfinden.

Sonstiges

Werden Reisende während ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet, sind unter Umständen Test- und Quarantänemaßnahmen einzuhalten.

Die Regierung von Bangladesch hat eine Liste mit empfohlenen Testeinrichtungen für internationale Passagiere bereitgestellt.

Aktivitäten

Geschäfte

Supermärkte, Märkte, Einkaufszentren, Apotheken und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregularien öffnen.

Gastronomie

Restaurants und andere Gastronomiebetriebe dürfen unter Auflagen (u.a. Kapazitätseinschränkungen) öffnen.

Veranstaltungen

Veranstaltungen dürfen unter Auflagen stattfinden.

Sport & Freizeit

Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind unter Auflagen (u.a. Maskenpflicht) geöffnet.

Transport und Hotels

Hotellerie

Hotels und Gasthäuser haben geöffnet und operieren unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen.


Transport

Der öffentliche Nahverkehr und der überregionale Personentransport sind wieder in Betrieb. Es kann zu kurzfristigen Einschränkungen kommen. Masken sind verpflichtend.

Flugbetrieb

Der internationale und nationale Flugbetrieb wurde wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten

Landes- und Fremdwährung

Nicht in Bangladesh ansässige Ausländer können Landeswährungen bis zu 100 BDT und Fremdwährungen bis zu einem Gegenwert von 150 ausführen. Höhere Beträge können ausgeführt werden, sofern sie bei der Ankunft angemeldet wurden.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Es sind keine besonderen Restriktionen im Hinblick auf ausfuhrbeschränkte oder verbotene Waren bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weite Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.

Informationen zu Minderjährigen

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige.

Hinweis: Die Einreise- und Quarantänebestimmungen und die Situation vor Ort können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.