Tansania
Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen
Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:
Erforderliche Formulare und Dokumente- Abschnitt: "Einreiseformulare"
- Abschnitt: "COVID-19 Test bei Einreise erforderlich"
- Abschnitt: "COVID-19 Test bei Einreise erforderlich"
- Abschnitt: "COVID-19 Test bei Einreise erforderlich"
- Abschnitt: "Anmerkungen zum Impfnachweis"
- Abschnitt: "Hygiene-/Abstandsregeln"
Einreise
Vor der Einreise
Bestimmungen des Auswärtigen Amtes
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern.
Aus Sicherheitsgründen wird von nicht notwendigen Reisen in die unmittelbare Grenzregion Mosambiks (südlicher Teil der Region Mtwara) abgeraten.
Die 3G-Regel bei der Einreise nach Deutschland wurde bis Ende August 2022 ausgesetzt. Seit 01.06. müssen Einreisende nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Gilt in mindestens einem von zwei Ländern Maskenpflicht im Flugverkehr, so gilt diese auch auf dem Flug. Die Umsetzung liegt bei der durchführenden Airline und kann daher abweichend sein. Reisenden wird empfohlen stets mindestens eine Maske mit sich zu führen. Für Informationen zur Maskenpflicht, siehe entsprechende Kategorie.
Erforderliche Formulare und Dokumente
Sollten Sie die schweizerische oder österreichische Staatsangehörigkeit haben, nutzen Sie bitte die folgenden Links: Österreich, Schweiz.
Allen weiteren Nationalitäten werden die Informationen in englischer Sprache zur Verfügung gestellt: IATA Timatic.
Einreisedokumente
Die folgenden Reisedokumente ermöglichen eine Einreise:
- Reisepass (Hinweis: Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von 6 Monaten über die Reisedauer hinaus haben.)
- Vorläufiger Reisepass (Hinweis: Der vorläufige Reisepass muss eine Restgültigkeit von 6 Monaten über die Reisedauer hinaus haben.)
- Kinderpass (Hinweis: Der Kinderreisepass muss eine Restgültigkeit von 6 Monaten über die Reisedauer hinaus haben.)
Die folgenden Reisedokumente sind für eine Einreise nicht ausreichend:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
Einreiseformulare: Ja Geändert
Innerhalb von 24 Stunden vor der Einreise müssen Reisende ein sogenanntes 'Traveler's Surveillance Form' ausfüllen, das einen 'Unique Health Code' generiert, der bei Ankunft den Behörden vorzulegen ist. Das Auswärtige Amt schreibt dazu: "Aufgrund einer technischen Wartung ist das Gesundheitsformular seit Anfang Mai nicht aufzurufen. Es ist zurzeit ungewiss, wann die erneute Nutzbarkeit gegeben sein wird. Sofern das Gesundheitsformular nicht bedienbar ist, wird empfohlen, einen Ausdruck der technischen Wartung als Nachweis des unternommenen Versuchs mitzuführen."
Bei Einreise nach Sansibar ist ebenfalls ein Gesundheitsformular auszufüllen.
Transit
Es ist ein Visum für den Transit erforderlich
Sie benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn Sie am gleichen Kalendertag in ein Drittland weiterreisen und sich bis zum Abflug nur im Transitbereich des Flughafens aufhalten.
Transitreisende sind von den Impf- und Testverpflichtungen ausgenommen.
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Test-Vorschriften und eventuellen Ausnahmen für geimpfte Transitreisende finden sich (sofern verfügbar) in den jeweiligen Kategorien.
Personen mit vollständigem Impfschutz
Definition vollst. Impfschutz gemäß Zielland
Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (d.h. zwei Dosen eines zugelassenen Zweidosis-Impfstoffes oder eine Dosis eines zugelassenen Einmalimpfstoffes erhalten haben). Reisende werden darauf hingewiesen, dass ihr digitaler Impfnachweis in der "Cov-Pass-App" und in der "Corona-Warn-App" nach 365 Tagen erneuert werden muss. Die technische Umsetzung erfolgt über die jeweilige Aktualisierung des Zertifikats in der bzw. der App selbst. Informationen zu den Umsetzungen finden Sie auf den Seiten der Corona-Warn-App und der Cov-Pass-App.
Verbindliche Auskünfte darüber, welche Impfstoffe in einem Land für die Einreise akzeptiert werden, können nur die entsprechenden Botschaften, Konsulate und nationalen Behörden erteilen. In Tansania werden solche Informationen z.B. vom Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellt.
Der Impfnachweis muss einen QR-Code beinhalten.
Personen mit unvollständigem Impfschutz
COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Ja Geändert
Bei Einreise vorzulegen: PCR-Test. Durchführung der PCR-/LAMP-/TMA-Tests vor Einreise: 72 Stunden.
Auch bei Einreise durchführbar: PCR-Test.
Minderjährige bis zum Alter von und einschließlich 5 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Bei Einreise ist ein negativer RT-PCR-Test vorzulegen (nicht älter als 72 Stunden bei Ankunft), andernfalls ist ein solcher Test auf eigene Kosten (ca. 100$) bei Ankunft durchzuführen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sich Reisende isolieren. Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Bei Reisenden aus bestimmten Ländern wird bei Ankunft ein kostenpflichtiger Schnelltest (10 USD) durchgeführt. Die Zahlung sollte vor Reiseantritt online erfolgen (Festland Tansania, Sansibar), die daraufhin generierte Kontrollnummer ist bei Einreise vorzulegen. Deutschland, Österreich und die Schweiz sind derzeit nicht auf der Liste aufgeführt (Stand 18.08.).
Personen, die bei Ankunft Symptome zeigen, können ebenfalls zur Durchführung eines Tests aufgefordert werden.
Transitreisende (Flughafen) sind von Testverpflichtungen ausgenommen.
Genesene
COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Ja Geändert
Bei Einreise vorzulegen: PCR-Test. Durchführung der PCR-/LAMP-/TMA-Tests vor Einreise: 72 Stunden.
Auch bei Einreise durchführbar: PCR-Test.
Minderjährige bis zum Alter von und einschließlich 5 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Bei Einreise ist ein negativer RT-PCR-Test vorzulegen (nicht älter als 72 Stunden bei Ankunft), andernfalls ist ein solcher Test auf eigene Kosten (ca. 100$) bei Ankunft durchzuführen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sich Reisende isolieren. Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Bei Reisenden aus bestimmten Ländern wird bei Ankunft ein kostenpflichtiger Schnelltest (10 USD) durchgeführt. Die Zahlung sollte vor Reiseantritt online erfolgen (Festland Tansania, Sansibar), die daraufhin generierte Kontrollnummer ist bei Einreise vorzulegen. Deutschland, Österreich und die Schweiz sind derzeit nicht auf der Liste aufgeführt (Stand 18.08.).
Personen, die bei Ankunft Symptome zeigen, können ebenfalls zur Durchführung eines Tests aufgefordert werden.
Transitreisende (Flughafen) sind von Testverpflichtungen ausgenommen.
Ungeimpfte und nicht Genesene
Quarantäne bei Einreise: Nein
Reisende, die bei Ankunft einen Test durchführen lassen, müssen sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses isolieren.
Personen mit COVID-19-Symptomen können erneut auf COVID-19 getestet werden. Fällt der Test positiv aus, ist eine 14-tägige häusliche oder staatliche Quarantäne zu absolvieren. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Quarantäne mit einem negativen PCR-Testergebnis verlassen werden.
COVID-19 Test bei Einreise erforderlich: Ja Geändert
Bei Einreise vorzulegen: PCR-Test. Durchführung der PCR-/LAMP-/TMA-Tests vor Einreise: 72 Stunden.
Auch bei Einreise durchführbar: PCR-Test.
Minderjährige bis zum Alter von und einschließlich 5 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Bei Einreise ist ein negativer RT-PCR-Test vorzulegen (nicht älter als 72 Stunden bei Ankunft), andernfalls ist ein solcher Test auf eigene Kosten (ca. 100$) bei Ankunft durchzuführen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sich Reisende isolieren. Der Testnachweis sollte (falls von der Test-Station/Apotheke/etc. angeboten) auch die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Wir weisen darauf hin, dass manche Länder generell nur einen im Labor bearbeiteten und ausgewerteten »RT-PCR-Test« für die Einreise akzeptieren. Andere PCR-Tests wie z.B. Express-PCR-Test, PoC-PCR-Test oder PCR-Schnelltest können mitunter dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Bei Reisenden aus bestimmten Ländern wird bei Ankunft ein kostenpflichtiger Schnelltest (10 USD) durchgeführt. Die Zahlung sollte vor Reiseantritt online erfolgen (Festland Tansania, Sansibar), die daraufhin generierte Kontrollnummer ist bei Einreise vorzulegen. Deutschland, Österreich und die Schweiz sind derzeit nicht auf der Liste aufgeführt (Stand 18.08.).
Personen, die bei Ankunft Symptome zeigen, können ebenfalls zur Durchführung eines Tests aufgefordert werden.
Transitreisende (Flughafen) sind von Testverpflichtungen ausgenommen.
Kinder/Minderjährige
Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Es sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisen, das Formular vom ADAC mitführen.
Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten
Es sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisen, das Formular vom ADAC mitführen.
Mögliche Visumsbeantragung
Vor Ort (COVID-19)
Mögliche Einschränkungen vor Ort
Aktivitäten
Rückreise
Ausreise
COVID-19 PCR-Test für Ausreise erforderlich: Nein
Einige Fluggesellschaften verlangen bei Ausreise einen negativen COVID-19-Test. Dieser kann vor Ort in Krankenhäusern oder am National Laboratory durchgeführt werden. Termine können online gebucht werden. Reisende sollten beachten, dass Testergebnisse häufig nicht rechtzeitig vorliegen und nur negative Ergebnisse übermittelt werden.
Ein-/Rückreise nach Deutschland
Einreisemodalitäten Deutschland
Für Reisende, die aus einem risikofreien Gebiet einreisen, besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen.
Personen mit vollständigem Impfschutz
Definition vollst. Impfschutz
Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Personen mit unvollständigem Impfschutz
Genesene
Anmerkungen zu Genesenen
Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.
Ungeimpfte und nicht Genesene
COVID-19 Test erforderlich vor Rückreise: Nein
Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland.
Seit 31.05. ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen.
Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Hinweis: Die Einreise- und Quarantänebestimmungen und die Situation vor Ort können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.
Content: 18. August 2022 07:34
Für genauere Informationen und Rückfragen richten Sie sich bitte an Ihre Reisevertriebsstelle:
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E-Mail: | info@serviceplusreisen.de |
Telefon: | +496203922131 |