Deutschland
Türkei (AYT)
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Schnellübersicht für Ihre Reise
Kein Visum erforderlich
Keine Einreisegenehmigung erforderlich
Kein Reisepass erforderlich
Kinderreisepass ausreichend
Keine Pflichtimpfungen erforderlich
Keine Reisekrankenversicherung erforderlich
Einreiseinformationen
Einreisemodalitäten
Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise
Ausweisdokumente
Eines der folgenden Ausweisdokumente muss bei der Einreise vorgelegt werden:
- Reisepass (Hinweis: Der Reisepass darf bei Einreise maximal 12 Monate abgelaufen sein.)
- Vorläufiger Reisepass (Hinweis: Der vorläufige Reisepass darf bei Einreise maximal 12 Monate abgelaufen sein.)
- Personalausweis (Hinweis: Der Personalausweis darf bei Einreise maximal 12 Monate abgelaufen sein.)
- Vorläufiger Personalausweis (Hinweis: Der vorläufige Personalausweis muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.)
- Kinderreisepass (Hinweis: Der Kinderreisepass darf bei Einreise maximal 12 Monate abgelaufen sein.)
Wichtige Anmerkungen zu Ausweisdokumenten
Aufenthaltsverlängerung
Erforderliche Formulare und Dokumente für etwaigen Transit
Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren
Medikamente
Minderjährige und Doppelstaatler
Spezielle Anforderungen für Minderjährige
Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten
Hinweise für Doppelstaatler
Hinweise für Doppelstaatler
Gesundheit
Impfungen
Impfung bei besonderer Exposition: Ja
Ausreiseinformationen
Ausreisemodalitäten
Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren
Über das Zielgebiet
Ansprechpartner vor Ort
Diplomatische Vertretungen
Wichtige Aufgaben von Botschaften und Konsulaten:
Schutz und Unterstützung der Staatsangehörigen: Sie bieten Hilfe bei Notfällen, wie verlorenen Pässen, Unfällen oder Naturkatastrophen. Auch in Fällen von Verhaftung oder Inhaftierung im Ausland kann die Botschaft Unterstützung anbieten.
Visa und Einreiseinformationen: Botschaften sind oft für die Ausstellung von Visa zuständig und bieten Informationen über Einreisebestimmungen, die sich je nach Ziel- und Herkunftsland unterscheiden können.
Reisedokumente: Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses kann die Botschaft Ersatzdokumente ausstellen, die es Reisenden ermöglichen, nach Hause zurückzukehren.
Notfallhilfe: In Krisensituationen (wie z.B. politischen Unruhen oder Naturkatastrophen) bieten Botschaften und Konsulate Evakuierungshilfe und Sicherheitshinweise.
Bürgerdienst: Botschaften bieten Dienstleistungen wie die Beglaubigung von Dokumenten, die Registrierung von Geburten im Ausland oder die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten.
Was Botschaften und Konsulate nicht leisten können:
Rechtsberatung und Rechtsvertretung: Botschaften können keine Rechtsberatung anbieten oder Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. Sie können jedoch Listen von lokalen Anwälten bereitstellen.
Finanzielle Unterstützung: In der Regel können Botschaften keine finanziellen Hilfen gewähren oder Reise- und Unterkunftskosten übernehmen, es sei denn, es handelt sich um sehr spezielle Notfälle.
Einmischung in die Justiz eines Gastlandes: Botschaften können nicht in die Gerichtsbarkeit des Gastlandes eingreifen oder deren Entscheidungen beeinflussen.
Hilfe für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft: Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland kann in diesem Fall oft nicht gewährleistet werden, d.h. in Notfällen (u.a. Inhaftierung) können Botschaften oder Auslandsvertretungen womöglich nur begrenzt oder gar keine Hilfestellung bieten.
Erteilung von Arbeitsgenehmigungen: Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsgenehmigungen liegt nicht in der Zuständigkeit der Botschaften, sondern wird durch die Behörden des Gastlandes geregelt.
Praktische Tipps für Reisende:
Kopien wichtiger Dokumente: Machen Sie Kopien Ihres Reisepasses, Visums und anderer wichtiger Dokumente. Bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf.
Informiert reisen: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Gastland und beachten Sie Reisewarnungen und -hinweise. Nutzen Sie dafür Krisenfrühwarnsysteme erfahrener Dienstleister wie A3M Global Monitoring.
Verkehr
Hinweis: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.