Meine Reise
Abreise

Deutschland

Reiseziel

Tunesien (DJE)

Nationalitäten

Deutschland

Einreiseinformationen

Einreisemodalitäten

Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet. 
Auswärtiges Amt:
Von Reisen in folgende Regionen/Gebiete wird abgeraten:
- in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur/Nafta - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt,
- in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und insbesondere in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis und einschließlich der Provinz Kasserine und
- individuellen, nicht organisierten Wüstentouren

Zusätzliche Informationen zur Einreise

Die von den tunesischen Grenzbehörden an einigen Flughäfen ausgestellte "Carte de visiteur non-résident" (Einreisenachweis) muss aufbewahrt und bei der Wiedereinreise vorgelegt werden.
Aktuell ist der Grenzübergang Ras Jedir zwischen Tunesien und Libyen für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg vollständig geschlossen. Ein Termin für die Wiederöffnung steht noch nicht fest.
In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise

Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.

Sofern eine Reisedauer von 120 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.
Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.

Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Ausweisdokumente

Eines der folgenden Ausweisdokumente muss bei der Einreise vorgelegt werden:

  • Reisepass (Hinweis: Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)
  • Vorläufiger Reisepass (Hinweis: Der vorläufige Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)
  • Personalausweis (Hinweis: Der Personalausweis muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.)
  • Kinderreisepass (Hinweis: Der Kinderreisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)

Die folgenden Ausweisdokumente sind für eine Einreise nicht ausreichend:

  • Vorläufiger Personalausweis

Wichtige Anmerkungen zu Ausweisdokumenten

Achtung: Die Einreise mit dem Personalausweis ist nur auf dem Luftweg und im Rahmen einer Pauschalreise gestattet. Reisende müssen hierfür Hin- und Rückflugtickets sowie Hotelbestätigungen für die Dauer des Aufenthaltes vorlegen. Da es in der Vergangenheit häufiger zu Problemen bei der Einreise mit dem Personalausweis gekommen ist, wird Reisenden grundsätzlich empfohlen, mit ihrem Reisepass zu reisen.
Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren.

Aufenthaltsverlängerung

Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Erforderliche Formulare und Dokumente für etwaigen Transit

Visum erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Einreisegenehmigung erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung

Die Landeswährung (Tunesischer Dinar (TND) darf nicht eingeführt werden. 
Ausländische Währung, die den Gegenwert von 10.000 TND übersteigt, muss bei der Einreise deklariert werden.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Ein Einfuhrverbot gibt es u.a. für folgende Waren: Drogen und Betäubungsmittel, unabhängig von ihrer Menge, pornografisches Material, Waffen Dattelpalmen und deren Derivaten  sowie Henna.
Jagdwaffen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
Hochwertige Gegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden um die spätere Wiederausfuhr zu gewährleisten.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/ verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Listen möglicherweise verbotener Substanzen sind über die Webseite des International Narcotics Control Board oder die jeweiligen lokalen Behörden abrufbar. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Zusatzinformationen

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige

Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler

Hinweise für Doppelstaatler

Personen, die neben der tunesischen noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, müssen mit dem tunesischen Reisepass einreisen, und gelten in Tunesien ausschließlich als Tunesier.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheit

Impfungen

Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A

Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.
Tollwut (v.a. Verletzungen durch infizierte Tiere)

Gesundheit

Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten

Landes- und Fremdwährung

Die Landeswährung (Tunesischer Dinar - TND) darf nicht ausgeführt werden. Bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 TND kann in Fremdwährungen umgetauscht werden. Der Reisende muss im Besitz der Wechselquittung der Bank sein.
Fremdwährungen dürfen nur bis zur Höhe des eingeführten und deklarierten Betrags ausgeführt werden.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Es gibt Ausfuhrbeschränkungen für Güter, die kulturelles oder historisches Erbe darstellen.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.

Informationen zu Minderjährigen

Minderjährige, die nur mit einem tunesischen Elternteil reisen, benötigen eine notariell beglaubigte Ausreisebewilligung des nicht mitreisenden Elternteils für die Ausreise. 

Über das Zielgebiet

Gut zu wissen

Hauptstadt

Tunis

Sprachen

Arabisch

Währung

Tunesischer Dinar (TND)

Telefonvorwahl

+216

Trinkgelder

Trinkgelder sind in Tunesien üblich, bei schlechtem Service sollte aber darauf verzichtet werden.
Restaurants: 10 % des Endbetrags
Hotels: Im Normalfall erhalten Reinigungskräfte bis zu 1 Dinar pro Zimmer und Tag, für Gepäckträger/Pagen ist ebenfalls bis zu 1 Dinar pro Gepäckstück angemessen
Taxis: 10 % des Fahrpreises

Im Notfall

Polizei

197

Rettungswagen

190

Feuerwehr

198

Ansprechpartner vor Ort

Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

Tourismuszentrale

Verkehr

Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.
Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.

Promillegrenze

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Zusatzinformationen

In Tunesien herrscht Rechtsverkehr.

Hinweis: Die Einreise- und Quarantänebestimmungen und die Situation vor Ort können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.