Deutschland
Tunesien (DJE)
Deutschland
Einreiseinformationen
Einreisemodalitäten
Einreise grundsätzlich gestattet: Ja
- in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur/Nafta - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt,
- in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und insbesondere in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis und einschließlich der Provinz Kasserine und
- individuellen, nicht organisierten Wüstentouren
Zusätzliche Informationen zur Einreise
Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise
Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein
Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.
Ausweisdokumente
Eines der folgenden Ausweisdokumente muss bei der Einreise vorgelegt werden:
- Reisepass (Hinweis: Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)
- Vorläufiger Reisepass (Hinweis: Der vorläufige Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)
- Personalausweis (Hinweis: Der Personalausweis muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.)
- Kinderreisepass (Hinweis: Der Kinderreisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)
Die folgenden Ausweisdokumente sind für eine Einreise nicht ausreichend:
- Vorläufiger Personalausweis
Wichtige Anmerkungen zu Ausweisdokumenten
Erforderliche Formulare und Dokumente für etwaigen Transit
Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren
Medikamente
Minderjährige und Doppelstaatler
Spezielle Anforderungen für Minderjährige
Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten
Hinweise für Doppelstaatler
Gesundheit
Impfungen
Impfung bei besonderer Exposition: Ja
Ausreiseinformationen
Ausreisemodalitäten
Landes- und Fremdwährung
Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren
Über das Zielgebiet
Gut zu wissen
Trinkgelder
Verkehr
Hinweis: Die Einreise- und Quarantänebestimmungen und die Situation vor Ort können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.