Meine Reise
Abreise

Deutschland (FRA)

Reiseziel

Mexiko (CUN)

Transit via

USA / Vereinigte Staaten (MIA)

Nationalitäten

Deutschland

Wichtige Änderungen, die Ihre Aufmerksamkeit benötigen!

Bitte beachten Sie die Änderungen in folgenden Bereichen:

  • Einreisemodalitäten
  • Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise
  • Erforderliche Formulare und Dokumente für etwaigen Transit
  • Verkehr

Einreiseinformationen

Einreisemodalitäten Geändert

Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet. 
Auswärtiges Amt:
Von Reisen in folgende Regionen wird dringend abgeraten:
- Bundesstaat Colima, mit Ausnahme von Manzanillo, bei Anreise per Schiff oder Flugzeug
- Bundesstaat Guerrero, mit Ausnahme von Ixtapa-Zihuatanejo bei Anreise per Flugzeug und der Stadt Taxco, sofern An- und Abreise bei Tag erfolgt.
- im Bundesstaat Michoacán die Gebiete westlich der Landeshauptstadt Morelia
- Bundesstaat Sinaloa, mit Ausnahme von Mazatlán, dort Zona Dorada und historisches Zentrum, sowie Los Mochis/ Bahnstrecke des „El Chepe“, bei direkter An- und Abreise per Flugzeug
- Bundesstaat Tamaulipas, nördlich von Ciudad Victoria
- Bundesstaat Zacatecas
- Grenzregion zu den USA für über das erforderliche Minimum für Ein- und Ausreise hinausgehende Aufenthalte.

Von Reisen in folgende Regionen wird abgeraten:
Bundesstaat Guanajuato: Aufgrund vermehrter Sicherheitsvorfälle und drogenbedingter Gewalt wird von Reisen südwestlich der Bundesstraße 45D, einschließlich Celaya, Salamanca und Irapuato, abgeraten.
Bundesstaat Jalisco: Von Reisen in das Grenzgebiet zum Bundesstaat Guanajuato wird abgeraten.

Zusätzliche Informationen zur Einreise Geändert

Nach aktuellen Angaben des Auswärtigen Amtes können deutsche Staatsangehörige an den Flughäfen Cancún und Mexiko-Stadt derzeit nicht über die automatisierte Grenzkontrolle (E-Gates) einreisen.
Bei Einreise auf dem Landweg ist eine Touristenkarte zu beantragen. Alternativ kann bei einem Büro des Nationalen Migrationsinstitutes (INM) eine Einreisegenehmigung eingeholt werden. Die Touristenkarte wird von den Behörden bei Grenzübertritt gestempelt; Reisende müssen die bei ihnen verbleibende Ausfertigung der Karte stets dabei haben und bei Ausreise vorzeigen.

Elektronische Touristenkarte

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise Geändert

Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.

Sofern eine Reisedauer von 180 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.

Bei Ankunft können Reisende die geplante Dauer ihres Aufenthaltes angeben, wenn diese nicht 180 Tage übersteigt. In der Regel werden Einreisestempel für einen Aufenthalt von 30, 60 oder 90 Tage ausgestellt.
Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.
Die abgebildeten Informationen in Bezug auf die Notwendigkeit eines Business-/Geschäftsreise-Visums beziehen sich auf folgende Reisezwecke: Kunden- oder Lieferantenbesuche, Besprechungen, Forschungsreisen, Verhandlungen, Besuche von Messen und Ausstellungen, Teilnahme an fachlichen Tagungen oder Seminaren. Für darüberhinausgehende Aktivitäten können abweichende Regelungen gelten, die über einen spezialisierten Visumsdienstleister oder die zuständige Auslandsvertretung erfragt werden können.

Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Ausweisdokumente Geändert

Eines der folgenden Ausweisdokumente muss bei der Einreise vorgelegt werden:

  • Reisepass (Hinweis: Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.)
  • Vorläufiger Reisepass (Hinweis: Der vorläufige Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.)
  • Kinderreisepass (Hinweis: Der Kinderreisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.)

Die folgenden Ausweisdokumente sind für eine Einreise nicht ausreichend:

  • Personalausweis
  • Vorläufiger Personalausweis

Wichtige Anmerkungen zu Ausweisdokumenten

Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren.

Aufenthaltsverlängerung

Die gestattete Aufenthaltsdauer darf nicht verlängert werden.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Erforderliche Formulare und Dokumente für etwaigen Transit Geändert

Visum erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Einreisegenehmigung erforderlich für Transit: Ja

Für den Transit durch die USA ist eine Registrierung über das Electronic System for Travel Authorisation (ESTA) erforderlich.
Achtung: Reisende, die nach dem 01.03.2011 einen der folgenden Staaten besucht haben, sind vom Visa Waiver Program / der ESTA-Registrierung ausgeschlossen: Nordkorea, Iran, Irak, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien, Jemen. Betroffene Personen müssen für die Vereinigten Staaten ein Visum bei der entsprechenden Auslandsvertretung beantragen. Dies gilt auch für Reisen nach Kuba nach dem 12.01.2021.

Reisepass erforderlich für Transit: Ja Geändert

Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Es muss sich um einen biometrischen Reisepass handeln.
Personen auf der Durchreise sollten beachten, dass das Zielland ggf. eine (andere) Mindestrestgültigkeit der Reisedokumente fordert, als der Transitflughafen.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung

Die Einfuhr von lokaler und ausländischer Währung ist unbeschränkt möglich, muss aber ab einem Gegenwert von 10.000 USD deklariert werden. 
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Verboten sind alle nicht konservierten Lebensmittel. Die Einfuhr von E-Zigaretten ist ebenfalls verboten.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Medikamente

Die Einfuhr von bestimmten (auch verschriebenen/ verschreibungspflichtigen) Medikamenten kann Auflagen unterliegen bzw. gänzlich verboten sein. Dies gilt insbesondere für Opiate, Schmerzmittel und Psychopharmaka. Listen möglicherweise verbotener Substanzen sind über die Webseite des International Narcotics Control Board oder die jeweiligen lokalen Behörden abrufbar. Grundsätzlich kann jedoch nur die Botschaft, das Konsulat und/oder das nationale Zollamt verlässlich Auskunft darüber geben, welche Regeln und Vorschriften aktuell im Zielland gelten. Reisenden, die Medikamente mitnehmen, wird grundsätzlich geraten, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen sowie den Wirkstoffnamen des Präparats enthält.

Zusatzinformationen

Weitere Informationen finden sich auf folgender Website.

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Hinweise für Doppelstaatler

Hinweise für Doppelstaatler

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass das Zielland unter Umständen keine Mehrfachstaatsbürgerschaften anerkennt. Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland ist daher nicht gewährleistet, d.h. die Botschaft des anderen Landes kann in Notfällen (u.a. Inhaftierung) womöglich nur begrenzt oder gar keinen Schutz bieten. Zudem können Reisende aufgrund nationaler Bestimmungen zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet werden.

Gesundheit

Impfungen

Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A

Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.
Denguefieber (v.a. Mückenstiche)
Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
Typhus (v.a. schlechte Hygienebedingungen, kontaminierte Lebensmittel und Trinkwasser)
Cholera (v.a. mangelhafte Hygienezustände und Aufenthalt in aktuellen Ausbruchsgebieten)
Tollwut (v.a. Verletzungen durch infizierte Tiere)
Malariaprophylaxe
Leptospirose-Prophylaxe

Gesundheit

Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist.

Zusatzinformationen

Da Gesundheitsrisiken durch besondere klimatische Belastungen und/oder Infektionsgefährdungen bestehen, sind Arbeitgeber verpflichtet, vor dem Auslandsaufenthalt ein ärztliches Beratungsgespräch durch einen Tropenmediziner oder den Betriebsarzt mit einer Weiterbildung in Tropenmedizin zu veranlassen, für das eine Vorsorgebescheinigung ausgestellt wird. In Abhängigkeit von der ärztlichen Entscheidung kann anschließend eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchgeführt werden. Nach der Wiedereinreise ist eine Nachuntersuchung durchzuführen. Ist die Dauer des Aufenthalts auf einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten geplant, so ist die Untersuchung obligatorisch.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten

Landes- und Fremdwährung

Die Ausfuhr von lokaler und ausländischer Währung ist unbeschränkt möglich, muss aber ab einem Gegenwert von 10.000 USD deklariert werden. 

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Die Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Fundstücken, Gold (außer Goldschmuck), Kakteen, Korallen und anderen geschützten Tieren ist verboten.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Es liegen keine weiteren Informationen in Bezug auf Ausreisebestimmungen vor.

Informationen zu Minderjährigen

In Einzelfällen verlangen Airlines für die Ausreise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil den Nachweis des Einverständnisses des anderen Elternteils. Genaue Informationen erteilt die jeweilige Fluggesellschaft.

Über das Zielgebiet

Gut zu wissen

Hauptstadt

Mexiko City

Sprachen

Spanisch

Währung

Mexikanischer Peso (MXN)

Telefonvorwahl

+52

Trinkgelder

Restaurants: Ein Trinkgeld von 10-15% sind in der Gastronomie angemessen.
Hotels: Je nach Unterkunft ist ein Trinkgeld von $1 bis $5 angemessen.
Taxis: In Taxis wird üblicherweise auf die nächsten 5 oder 10 Peso aufgerundet.

Im Notfall

Zentrale Notrufnummer

911

Polizei

911

Rettungswagen

911

Feuerwehr

911

Ansprechpartner vor Ort

Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

Tourismuszentrale

Verkehr Geändert

Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.
Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
In Wohngebieten beträgt die Höchstgeschwindigkeit 10 km/h.

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h.

Tempolimit Schnellstraße

Auf Schnellstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.

Promillegrenze

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Zusatzinformationen Geändert

In Mexiko gilt Rechtsverkehr.

Hinweis: Die Einreise- und Quarantänebestimmungen und die Situation vor Ort können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.