Meine Reise
Abreise

Deutschland

Reiseziel

Vereinigte Arabische Emirate (AUH)

Nationalitäten

Deutschland

Einreiseinformationen

Einreisemodalitäten

Einreise grundsätzlich gestattet: Ja

Die Einreise ist grundsätzlich gestattet. 

Zusätzliche Informationen zur Einreise

In manchen Ländern können Grenzbeamte von Reisenden die Herausgabe von Benutzernamen und Passwörtern für soziale Medien verlangen. Zudem ist unter Umständen die Nutzung bestimmter Anwendungen, Apps oder VPN-Dienste verboten.

Erforderliche Formulare und Dokumente für die Einreise

Visum erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es ist kein Visum für den Aufenthalt erforderlich.

Sofern eine Reisedauer von 90 Tagen nicht überschritten wird, ist kein Visum erforderlich.
Auf Nachfrage müssen Reisende bei der Ankunft u.U. ein Rück- oder Weiterflugticket, eine Hotelbestätigung und/oder ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können.

Einreisegenehmigung erforderlich für Aufenthalt: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Ausweisdokumente

Eines der folgenden Ausweisdokumente muss bei der Einreise vorgelegt werden:

  • Reisepass (Hinweis: Der Reisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)
  • Kinderreisepass (Hinweis: Der Kinderreisepass muss bei Reiseantritt eine Restgültigkeit von 6 Monaten haben.)

Die folgenden Ausweisdokumente sind für eine Einreise nicht ausreichend:

  • Vorläufiger Reisepass
  • Personalausweis
  • Vorläufiger Personalausweis

Wichtige Anmerkungen zu Ausweisdokumenten

Kinderreisepässe werden nur anerkannt, wenn sie nicht verlängert wurden.
Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Reisende sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass korrekt gestempelt wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Beförderungsunternehmen abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt beim ausführenden Beförderer zu informieren.

Aufenthaltsverlängerung

Visaverlängerungen sind seit 30.12.2022 nicht mehr möglich. Sollten Reisende länger als den erlaubten Zeitraum in den Vereinigten Arabischen Emiraten verbringen wollen, so ist eine erneute Einreise erforderlich.
Reisende sollten sicherstellen, die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland nicht zu überziehen, um etwaige Sanktionen wie Geldstrafen, Abschiebehaft oder gar Einreisesperren zu vermeiden.

Erforderliche Formulare und Dokumente für etwaigen Transit

Visum erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Einreisegenehmigung erforderlich für Transit: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung

Beträge, die den Gegenwert von 100.000 AED übersteigen, müssen bei der Ankunft deklariert werden.
Der Besitz und die Einfuhr von Falschgeld wird mit hohen Strafen geahndet.

Einfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln ist strengstens verboten. Freizügige Titelseiten können bereits als Pornografie ausgelegt werden.
Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. überprüft.
Die Einfuhr von elektronische Zigaretten im Koffer ist untersagt. Für Schusswaffen und Munition ist eine Genehmigung des Innenministeriums erforderlich.
Es gibt vielfältige Beschränkungen im Hinblick auf die Einfuhr von tierischen und pflanzlichen Produkten. Daher wird empfohlen, hiervon abzusehen.
Weitere umfassende Informationen bietet folgende Webseite.

Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Medikamente

Für die Mitnahme von Betäubungsmitteln, kontrollierten und halbkontrollierten Medikamenten muss vor der Einreise eine Vorabgenehmigung des Gesundheitsministeriums eingeholt werden.
Die Einfuhr einiger gängiger Medikamente bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. Mit Attest beträgt die max. Verbrauchsdauer drei Monate.
CBD-Öl wird u.a. als Droge behandelt.Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen, kann über die Webseite des VAE Gesundheitsministeriums eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. 

Zusatzinformationen

Reisende sollten sich vor Reisebeginn bei der zuständigen Auslandsvertretung über die aktuellsten Einfuhr- und Zollbestimmungen des Ziellandes informieren.

Minderjährige und Doppelstaatler

Spezielle Anforderungen für Minderjährige

Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten

Hinsichtlich der Einreise von Minderjährigen sind keine besonderen Bestimmungen bekannt. Es ist jedoch ratsam, dass Minderjährige, die alleine oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen, eine Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht mitführen.

Weitere Anmerkungen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Hinweise für Doppelstaatler

Hinweise für Doppelstaatler

Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass das Zielland unter Umständen keine Mehrfachstaatsbürgerschaften anerkennt. Der Anspruch auf konsularische Betreuung im Zielland ist daher nicht gewährleistet, d.h. die Botschaft des anderen Landes kann in Notfällen (u.a. Inhaftierung) womöglich nur begrenzt oder gar keinen Schutz bieten. Zudem können Reisende aufgrund nationaler Bestimmungen zur Leistung des Wehrdienstes verpflichtet werden.

Minderjährige mit Doppelstaatsbürgerschaft

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Gesundheit

Impfungen

Pflichtimpfungen: Nein

Es sind keine Einschränkungen bekannt.

Empfohlene Impfungen: Ja

Reisende sollten einen kompletten Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sicherstellen:

WHO Impfempfehlungen

Zusätzlich sind für die Reise folgende Impfungen empfohlen:
Covid-19
Hepatitis A

Impfung bei besonderer Exposition: Ja

Impfungen, die unter „Besondere Exposition“ gelistet werden, setzen voraus, dass Reisende einem entsprechenden Risiko für Krankheitsübertragung ausgesetzt sind. Da Impfungen mit potenziellen Nebenwirkungen einhergehen können sowie einen Kostenfaktor darstellen, ist je nach Reiseprofil (Reiseroute, Reisedauer), geplanten Freizeitaktivitäten (u.a. Camping, Wandern in bewaldeten Gebieten) und beruflichen Tätigkeiten (v.a. im Krankenhaus sowie in der Land- und Forstwirtschaft) eine Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.
Hepatitis B (v.a. Sexualkontakt, Nadelstichverletzungen, invasive Maßnahmen im Gesundheitswesen)
Meningokokken
Tollwut (v.a. Verletzungen durch infizierte Tiere)

Gesundheit

Krankenversicherungspflicht: Nein

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird generell angeraten, selbst wenn dies seitens des Ziellandes nicht zwingend erforderlich ist.

Zusatzinformationen

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Ausreiseinformationen

Ausreisemodalitäten

Landes- und Fremdwährung

Lokale und ausländische Währungen, die den Gegenwert von 100.000 AED übersteigen, müssen bei der Ausreise deklariert werden.

Ausfuhrbeschränkte und verbotene Waren

Für große Mengen an Bargeld, Gold und Schmuck ist ein Herkunfts-/Kaufnachweis erforderlich.
Die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren- und Pflanzenarten sowie Erzeugnissen daraus ist im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens streng geregelt. Eine Ein- bzw. Ausfuhr bedarf daher der expliziten Genehmigung, um Beschlagnahmung und Strafen zu verhindern. Weitere Informationen erteilen die lokalen Zollbehörden des Abreise- oder Ziellandes.

Text des Washingtoner Artenschutzabkommens

Zusatzinformationen

Eine Ausreisesperre kann für Personen verhängt werden, die sich in einem laufenden Gerichtsverfahren befinden.

Informationen zu Minderjährigen

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige.

Über das Zielgebiet

Gut zu wissen

Hauptstadt

Abu Dhabi

Sprachen

Arabisch

Währung

VAE-Dirham (AED)

Telefonvorwahl

+971

Trinkgelder

Restaurants: 10-15% der Rechnung sind als Trinkgeld üblich.
Hotels: Reinigungspersonal kann mit 10 AED pro Nacht bedacht werden.
Taxis: Ein Trinkgeld von 5-10AED ist üblich.
Tourguides: 10% der Tourgebühren können als Trinkgeld aufgewendet werden.

Im Notfall

Zentrale Notrufnummer

999

Polizei

999

Rettungswagen

998

Feuerwehr

997

Ansprechpartner vor Ort

Diplomatische Vertretungen

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen zu Ihrer Vertretung im Ausland:

Tourismuszentrale

Verkehr

Tempolimit innerorts

Die im Folgenden aufgeführten Höchstgeschwindigkeiten gelten, sofern nicht anders durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.
Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.

Tempolimit außerorts

Außerhalb von Städten und anderen bewohnten Gebieten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Tempolimit Autobahn

Auf Autobahnen in den Vereinigten Arabischen Emiraten gelten verschieden Höchstgeschwindigkeiten.
In Dubai gilt 110 km/h, in Abu Dhabi 140 km/h und auf anderen Autobahnen gilt in der Regel 120 km/h. Die Höchstgeschwindigkeiten der jeweiligen Autobahn stehen ausgeschildert.

Promillegrenze

Aktuell liegen keine gesicherten Informationen vor.

Zusatzinformationen

Im Land herrscht Rechtsverkehr.

Hinweis: Die Einreise- und Quarantänebestimmungen und die Situation vor Ort können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern.